Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Richie am 18.11.2005, 15:57 Uhr

nochmal

Hallo Najana,

das 'Kind' fällt doch schon in den Brunnen, wenn überhaupt bei Geburt eines Kindes die Entscheidung gefällt werden muß, ob denn der Vater ''auch das Sorgerecht haben darf''.
Aus so einem sorglosen Murks-Zustand kann doch sowieso nichts werden.
Da müssen Mama und Papa überlegen, ob sie beide gleichermaßen für das Kind sorgen müssen und dürfen.
Da fürchten Mamas, daß ihnen bei der Erklärung gemeinsamer elterlicher Sorge
was 'abgeht' und die Papas kommen sich vor wie die Bittsteller, underdog-Eltern
und agieren mit angezogener Elternhandbremse.

So wirfst Du dem Vater jetzt vor, er 'verdiene' gleichsam eine gemeinsame elterliche Sorge nicht, andererseits war er doch auch wirklich in einem Sorglos-
Status, der überhaupt keine erwartungen an ihn rechtfertigt.
Wie soll ein Du-Darfst - Papa denn agieren? Sein Recht und seine Pflicht auf Sorge fürs Kind sind doch mütterliche 'Leihgaben'. Wie kann frau erwarten, daß jemand ständig und immer wieder sich einer Tür zuwendet und durch sie geht wenn er immer damit rechnen muß, daß sie plötzlich zu ist. Wie soll sich jemand mit Freude und Engagement
einem 'Raum' zuwenden, dessen Betreten ihm jederzeit verwehrt werden kann?

Nochmal zum Memorieren: ein Vater ohne elterliche sorge ab Geburt des Kindes
hat weder das Recht, noch die Pflicht,
für sein Kind zu sorgen.
Es kann allenfalls so getan werden als hätte er diese.

Jetzt ist es, denke ich, schon längst viel zu spät für solche Überlegungen, denn an einer verkorksten Vater-Kind -
Beziehung ändert frau so spät, zumal im Konfliktfall, nichts mehr.

MfG Richie

 
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