Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 02.04.2003, 12:40 Uhr

nochmal weil's so schön ist: Umgangsrecht auf größere Entfernung

Eigentlich würde es so laufen (wie bei mir), dass der Umgangsberechtigte die Kosten für den Umgang tragen muss.

Eine Minderung seines unterhaltsrelevanten Einkommens kommt normaler Weise nicht in Betracht, da er durch 50% Kindergeld quasi "abgefunden" ist.

Wenn aber der betreuende Elternteil relativ weit weg zieht, kann es sein, dass er auch von diesen Kosten betroffen ist.... dabei scheint es sehr auf die individuellen Umstände anzukommen, das lässt sich pauschal nicht sagen.

Auf diese Übernachtungsgeschichte würde ich mich an deiner Stelle nicht einlassen, sowas lässt sich nachträglich nur mit viel Konflikt ändern.

Wie alt ist dein Kind?

Bei 400Km denke ich, dass man mit ca 5-6 Stunden Autofahrt ankommt.
Wenn er also um ca 6Uhr morgens los fährt, wäre er um 11-12Uhr bei seinem Kind und hätte dannn noch einen langen Tag zur Verfügung.

cu

 
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