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Geschrieben von suchepotentenmannfürsleben am 30.01.2012, 20:17 Uhr

Nochmal Hobby

Die Unterschrift wird mit Sicherheit NICHT von der Musikschule verlangt werden.

Aber da mein Ex gern jede sich bietende Gelegenheit zum Anlass nimmt um Terror zu schieben, hätte ICH schon gern seine Zustimmung.
Weil ich sonst wieder Ärger befürchte.

Das ist das Problem.

Ich wüsste auch gern, ob mir etwas vorzuwerfen wäre (Jugendamt, Gericht), wenn ich Sohnemann einfach anmelde.

LG
S

 
21 Antworten:

Re: Nochmal Hobby

Antwort von Pamo am 30.01.2012, 20:21 Uhr

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dir da etwas vorzuwerfen waere. Es ist doch unmoeglich, jede Kleinigkeit zu koordinieren. Wie sieht es denn mit dem Extremfall aus "Belag fuers Schulbrot"?

Guck mal, motzen wird er so oder so, das weisst du doch schon und einen Grund wird er auch finden, obs nun die Musikschule ist oder irgendwas anderes.

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Re: Nochmal Hobby

Antwort von Einstein-Mama am 30.01.2012, 20:27 Uhr

berkel war auch dagegen, aber eher aus dem grund, weil er in die pflicht genommen werden KÖNNTE.
naja, jetzt muß er eben 2 mal im monat das ein training auf die reihe bekommen.
ich hab nicht diskutiert und einfach angemeldet. was will dir das jugendamt denn?
meckern, weil du dein kind förderst?
soll er sich doch lächerlich machen.

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Re: Nochmal Hobby

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 30.01.2012, 20:44 Uhr

Ich habe Angst, dass mir daraus ein Strick gedreht wird und es dann heißt, ich würde bei gemeinsamen Sorgerecht nicht mit dem Kindesvater zusammen arbeiten und entscheiden.

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Re: Nochmal Hobby

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 30.01.2012, 20:44 Uhr

Ich habe Angst, dass mir daraus ein Strick gedreht wird und es dann heißt, ich würde bei gemeinsamen Sorgerecht nicht mit dem Kindesvater zusammen arbeiten und entscheiden.

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Re: Nochmal Hobby

Antwort von Pamo am 30.01.2012, 20:50 Uhr

Ich lese zwischen den Zeilen, dass du in die Enge getrieben bist. Er kann dir IMMER etwas negativ auslegen! Wenn er denn will und wenn du dir den Schuh anziehst. Wird das ueberzeugend sein? Wird man ihm abnehmen, dass du nicht kooperativ bist, weil dein Kind nun zum Musikunterricht geht? Eher nicht.

Aber die Angst davor, die kontrolliert dich bereits vollkommen.

Kannst du durchatmen, ruhig werden, dich ein wenig distanzieren und dadurch weniger von ihm unter Druck gesetzt werden?

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Re: Nochmal Hobby

Antwort von Ebba am 30.01.2012, 20:52 Uhr

Ich gehe mal davon aus, dass ihr das gemeinsame Sorgerecht habt und dass du das sog. Aufenthaltsbestimmungsrecht für deinen Sohn hast. In diesem Fall darfst du IMHO ohne Zustimmung des ebenfalls sorgeberchtigten Vaters Deine Sohn zur Musikschule anmelden.
Bevor ich mich jetzt in Erklärungsversuchen ergehe zitiere ich mal Wikipedia:
"Demnach darf der Aufenthaltsbestimmungsberechtigte, bei dem das Kind lebt, alle Angelegenheiten des täglichen Lebens alleine entscheiden. Das gemeinsame Sorgerecht findet nur noch Anwendung in Angelegenheiten, deren Regelungen für das Kind von erheblicher Bedeutung sind. Diese sind beispielsweise: Schulwechsel, Umschulung, Berufswahl, Wechsel des Kindes in ein Heim oder Internat, Taufe, schwere medizinische Eingriffe und Reisen kleiner Kinder in ihnen nicht vertraute Kulturkreise bei mehrstündigen Flügen. Als Angelegenheiten des täglichen Lebens dagegen gelten: Schulalltag, Anmeldung zu einem Nachhilfeunterricht oder Sportverein, Essensfragen, Fernsehkonsum, Kleidung, Umgang mit Freunden, Besuch von Sport- oder Kulturveranstaltungen, die gewöhnliche medizinische Versorgung, Taschengeld, Verwaltung üblicher Geldgeschenke durch Verwandte, Zustimmung nach § 110 BGB (Eigentumserwerb durch Verwendung von Taschengeld) und alle anderen häufig vorkommenden Situationen, die eine sorgerechtliche Entscheidung erfordern, deren Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes aber ohne Aufwand wieder abänderbar sind."

http://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsbestimmungsrecht

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Pamo

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 30.01.2012, 21:01 Uhr

Das schätzt du ganz richtig ein.

Mein Problem ist, dass ich momentan extremst gestresst bin - in vielen Bereichen meines Lebens.
Gerade deshalb scheue ich mich vor Stress mit meinem Ex. (Stress macht er so gut wie immer, aber ich versuche, wenigstens keine Steilvorlagen zu bieten)

Das mit dem Durchatmen funktioniert nicht (mehr). :-(((
Ich fühl mich fast permanent unter Druck. Und eigentlich bedenke ich bei ALLEM was ich tue, was mein Ex mir daraus wieder drehen könnte.
So weit ist es schon.
Ein Ende nicht absehbar.

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Re: Nochmal Hobby

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 30.01.2012, 21:02 Uhr

Wir haben GSR, Sohnemann lebt bei mir, aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde nie festgelegt.

Das hat man doch nicht automatisch, wenn das Kind bei einem lebt.

LG
S

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Re: Nochmal Hobby

Antwort von Ebba am 30.01.2012, 21:33 Uhr

Guck mal hier Abs.1 Satz 2, da ist das Recht zur Befugnis der Alleinentscheidung in Dingen des täglichen Lebens geregelt. Satz 3 definiert, welche Dinge dazu zählen. Beispiele findest du in dem vorigen Wikipediazitat. IMHO zählt dazu auch der Besuch einer Musikschule.

§ 1687 BGB Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteils aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.
(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht muss dir tatsächlich durch das Gericht übertragen werden. Beantragt wird es meist dann, wenn die Eltern sich nicht einigen können, wo das Kind leben soll. Das es dir nicht übertragen wurde ändert aber IMHO nichts an deinem Recht zur Alleinentscheidung über die Dinge des alltäglichen Lebens , denn das Kind lebt doch vmtl. mit Einverständnis des Vaters bei Dir (siehe noch mal oben Abs.1 Satz 2.

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Re: Nochmal Hobby

Antwort von Einstein-Mama am 30.01.2012, 21:34 Uhr

du willst doch deinem kind keinen schaden zufügen!
pamo hat recht, du machst dich selbst alle.
ich wünsche dir langsam mal einen partner zu anlehnen, ohne würde ich auch auf dem zahnfleisch kriechen.

ich umarm dich mal!

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Re: Nochmal Hobby

Antwort von Thelmalouise am 30.01.2012, 21:47 Uhr

Will nicht fies klingen, aber Du machst Dich ein wenig selbst zum Opfer.

Die Alltagssorge liegt bei Dir, Musikschule ist Alltagssorge, fertig.

Tief einatmen, lächeln und sagen : Verklag mich doch !

Dein Sohn tanzt und singt und flötet oder zupft an der Gitarre, Du schickst ihn in kein Taliban-Kurs für Anfänger !!

Jeder Richter würde ihn schütteln, wenn er deswegen vor Gericht geht.

Bauch rein, Brust raus, dann merkt auch der Ex bald, dass er mit den Spielchen aufhören kann.

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Re: Nochmal Hobby

Antwort von Mucki+Ninchen am 30.01.2012, 21:58 Uhr

Letztendlich hast du die Wahl:

1. Du meldest deinen Sohn an, die Rechtslage ist klar. Wenn dein Ex klagen will. Soll er. Ja, du hast dadurch auch Stress. Aber irgendwann wirds ihm zu viel oder dem Richter.

2. Oder aber du meldest ihn nicht an.

Ich rate ja weiterhin zu einem Umzug, um an ein anderes Jugendamt zu kommen. Wegen 20 km kann er gern klagen, dann soll er halt. DAS würde ich lieber aushalten wollen als mir pausenlos bei jedem Schritt Gedanken zu machen. Er hat dich nämlich jetzt genau da, wo er dich haben wollte.

Du machst dich selbst zu seinem Sklaven. Ich verstehe, wenn du im Moment keine Kraft hast, dich ihm zu stellen. Aber dann lasse es mit der Musikschule einfach und zerbrich dir darüber nicht den Kopf. Musikschule ist schön, aber kein lebenserhaltenes Hobby.

Wenn dein Sohn zur Schule kommt, kann er innerhalb der Schule sicher auch Musik-AGs oder so wählen. Das wäre dann der einfachere Weg.

Was sicher nicht hilft, ist sich immer und immer wieder selbst darum Gedanken zu machen. Also tun oder lassen - und dann jeweils soweit es geht abhaken.

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Re: Nochmal Hobby

Antwort von berita am 30.01.2012, 22:03 Uhr

"Taliban-Kurs für Anfänger " *lol* Ich schliesse mich Thelmalouise an. Was für einen Strick soll dir dein Ex denn aus einer Musikschule drehen? Welche schreckliche Strafe wird ein deutsches Gericht wohl verhängen, weil du deinen Sohn "eigenmächtig" ein Instrument lernen lässt? Du lässt dich von deinem Ex total ins Bockshorn jagen und der genießt es wahrscheinlich noch. Lass ihn auflaufen und gib ihm nicht so viel Macht über dich. Soll er doch klagen (wobei ich wette: so dumm ist er dann doch nicht).

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So isses

Antwort von Strudelteigteilchen am 30.01.2012, 22:13 Uhr

Triff eine Entscheidung und dann hake die Sache ab und gehe weiter.

Entweder Du entscheidest, daß Dir die Musikschule den (potentiellen!!! - ich glaube ja nicht, daß er den Weg gehen wird) Kampf grad nicht wert ist - das ist eine gültige, erlaubte Entscheidung.

Oder Du entscheidest, daß es Dir das grad wert ist - auch das ist eine gültige, erlaubte Entscheidung.

Das Problem ist, daß Du immer noch eine Erwartung an Deinen Ex hast: Er soll Dich der Entscheidung entheben. Denn wenn er zustimmt, dann mußt Du nicht mehr entscheiden, ob Du jetzt gerade die Kraft für den Kampf haben willst oder nicht.

Nimm die Entscheidung wieder an Dich. Und wenn Du dann entscheidest, daß gerade andere Baustellen wichtiger sind - dann ist das eben so, Dein Kind wird nicht tot umfallen. Wichtig ist nur, das dann hinter sich zu lassen und der Entscheidung nicht nachzutrauern oder das Faß immer wieder aufzumachen.

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Re: Nochmal Hobby

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 30.01.2012, 22:14 Uhr

Jetzt muss ich lachen wegen des Taliban- Kurses :-))

Ich mein ja nicht, dass er deswegen vor Gericht geht, aber er wird`s vielleicht irgendwann als "unfähig zur Zusammenarbeit" deklarieren, wenn`s wegen was anderes vor Gericht geht.

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Und genau DA ist der Punkt !

Antwort von Thelmalouise am 30.01.2012, 22:19 Uhr

Es bedarf keiner Zusammenarbeit beim Musikkurs !
Erzähle ihm, dass er da nun hingeht, oder er erzählt es selbst.

Du thematisierst Dinge , die gar nicht zu thematisieren sind.

Und wenn der Ex alle zwei Wochen bei seinen Umgängen mit dem Jungen Minigolf spielen geht und ihn da anmeldet für den Wochenend Vater/Sohn Kurs, dann kannst Du Dich auch auf den Kopf stellen, er darf das dann , es ist seine Zeit, die Umgangssorge liegt dann bei ihm !

Oder fragst Du ihn auch wenn Du alle Woche eine Freundin besuchst und den Kuchen bezahlst ?

Nein ? Schön, denn die Musikschule ist nichts anderes. Sohnemann zupft an fremden Gitarren rum und Du bezahlst dafür eine Leihgebühr.

Nicht mehr :-)

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Re: Nochmal Hobby

Antwort von Mucki+Ninchen am 30.01.2012, 22:19 Uhr

Da hast du sicher auch recht, aber du kannst doch nicht bis in alle Ewigkeit damit leben wollen, dass er ohnehin jeden Schritt von dir negativ auslegt.

In dem Fall würde ich die Musikschule halt nicht machen - das ist ja völlig legitim.

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Re: Nochmal Hobby

Antwort von shinead am 30.01.2012, 22:21 Uhr

Wie ich schon geschrieben habe: Musikschule ist Bildung.

Frag den KV per E-Mail noch einmal an, damit Du sein "Nein" schriftlich hast. Schreibe ihm auch, dass Du die Kosten alleine trägst, das Kind den Unterricht wünschst, und Du es als Teil der Ausbildung erachtest.

Ich denke nicht, dass unter den Umständen ein Jugendamt oder ein Gericht dem KV recht geben würde...

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Re: Nochmal Hobby

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 30.01.2012, 22:22 Uhr

Was ändert denn ein Umzug von 20km??? Ernstgemeinte Frage!
Was wird dadurch anders?
Gut, dann fährt er nicht mehr täglich ums Haus, vielleicht. Aber sonst?

Würde auch ein Umzug um 100 (200, 300) km überhaupt was an dem Affenzirkus meines Ex ändern?

Und wie löse ich dann meine durch den Umzug geschaffenen Probleme?Dann müsste ich meinen Job kündigen, der so gut wie die einzige Säule in meinem Leben ist, die mich aufrecht erhält und die funktioniert.

Ich werd ihn einfach noch einmal fragen und sagen, dass ICH natürlich ALLEIN die Kosten trage. Vielleicht war das der ausschlaggebende Faktor für sein Nein.
Und ansonsten werde ich Sohnemann bitten, dem Vater seine Bitte nahezubringen.
Klappts nicht, melde ich ihn an. Fertig.

Btw. Musik- AG gibts hier nicht an der Grundschule.

Puuuh! Ich weiß, dass ich mich da schwierig anstelle, aber es ist echt eine besch..... Situation. Ich glaub so wirklich versteht man das erst, wenn man das (ihn) mal live erlebt hat........


LG
S

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Danke für eure Antworten

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 30.01.2012, 22:35 Uhr

Ich denke, ich werde das jetzt durchziehen.
Klein beigeben will ich nicht, weil es genau das ist, was meinem Ex immer wieder Oberwasser gibt und zu weiterem Terz anspornt.

Danke euch. Ihr habt natürlich Recht.

LG
S

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Re: Danke für eure Antworten

Antwort von Thelmalouise am 30.01.2012, 22:49 Uhr

Schön !

Vielleicht solltest Du Dich mal bei Beratungsstellen ganz genau erkundigen für was Du sein Einverständnis überhaupt brauchst.
So kannst du viel besser agieren und wirst sicherer.

Schön auch das Ablenkungsmanöver : " Kind xy wird ab Februar die Musikschule besuchen. Möchtest Du Dich am Monatsbeitrag von xy Euro beteiligen oder nicht ? "

Der einfach gestrickte Mann antwortet dann : " Nein, will ich nicht, das kannst Du alleine bezahlen "

Und schwups hast Du sein ok :-) ( auch wenn Du es nicht brauchst eigentlich )

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