Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von hekse am 30.06.2005, 21:17 Uhr

noch eine pro Meinung

habe auch die beistandschaft beantragt.

bei mir hatte sich das jugendamt nach der geburt meiner tochter gemeldet. da ich bereits im kh angegeben habe, dass ich ae bin.

beim termin aufm ja wurde mir dann alles erklärt. von vaterschaftsanerkennung und unterhaltszahlungen.
da ich aber bereits die vaterschaftsanerkennung hatte musste ich nur die beistandschaft unterschreiben. das ja hat sich dann mit dem kv in verbindung gesetzt und die alimente festgelegt.
und seither bekomm ich das geld vom JA überwiesen und der kv zahlt ans JA.

und ich muss eins sagen auch ich habe einen männlichen sachbearbeiter... und der ist wirklich auf zack!!!
möchte es nich missen.

kann jedem raten der prob hat geht zum ja.

gruß

hekse

 
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