Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 31.10.2005, 14:16 Uhr

noch eine frage dazu.....was passiert wenn...

hi,
also so ganz kommt es nicht hin.

Wenn der Freuind getestet wird, muss dieser wahrscheinlich den Test bezahlen.

Aber bevor man hier wieter spekuliert, eine Anmerkung:

-Für die Leutchen beim Jugendamt und dem Gericht sind das ganz normale Fälle, die sie schon 100mal gehabt haben.

-Geh davon aus dass sie sich an dem orientieren, was du vorgibst.
Also wird zuerst der von dir benannte mögliche Vater getestet.
Wenn dieser angibt, dass ein anderer auch in Frage kommt, muss er das glaubhaft machen.

-Höchstwahrscheinlich wird aber nur der Mann getestet, den du angegeben hast.
Ist dann der Test negativ, käme der nächste dran.... der seinen test jedoch selber zahlen muss.

-Die einfache Behauptung, dass der andere es ist, genügt nicht.... das Spielchen ist nicht neu.

So musst du also in dich gehen und wenn nur der eine in frage kommt, brauchst du nur iohn angeben.
Kommen beide in Frage, müsstest du beide angeben und es müssen beide zahlen.

 
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