Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Benedikte am 10.01.2006, 2:16 Uhr

nicht dass ich verschaerft Ahnung haette

aber wird eine moderate selbstgenutzte immobilie nicht zum sogenannten Schonvermoegen gerechnet? Und man kann dann trotz " Vermoegens" staatliche Hilfen beziehen?

Als ich auf dem Sozialamt war, vor Urzeiten, lange bevor die Welt das Wort Hartz 4 vernahm, gab es jedenfalls so einen Paragraphen, 88 BSHG, oder so. Glaube ich.

Benedikte

 
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