Geschrieben von Schippchen am 28.03.2013, 14:06 Uhr |
nicht bis mind. 18
sondern bis das letzte Kind eine Ausbildung fertig hat, es sei denn es geht mit 18 in die Arbeitslosigkeit. Aber der Vater meines Halbbruders (19j jetzt alt) muss die Zahlung wiederaufnehmen, wenn der eine Ausbildungsstelle gefunden hat, so hat das Gericht entschieden.
(Als seine Neue schwanger wurde, hat er nämlich gemeint, sein Sohn ist ja 18 und er müsse ja nun nicht mehr zahlen, Pustekuchen)
- Unterhalt - Ani_k 28.03.13, 10:14
- Re: Unterhalt - Sternenschnuppe 28.03.13, 10:30
- Re: Unterhalt - shinead 28.03.13, 10:41
- Re: Unterhalt - Ani_k 28.03.13, 11:51
- Re: Unterhalt - Keldana 28.03.13, 12:51
- Re: Unterhalt - Ani_k 28.03.13, 17:35
- Re: Unterhalt - shinead 28.03.13, 13:07
- Re: Unterhalt - Ani_k 28.03.13, 17:34
- Re: Unterhalt - Keldana 28.03.13, 12:51
- Re: Unterhalt - Mutti32 28.03.13, 13:21
- Re: Unterhalt - shinead 28.03.13, 15:19
- Re: Unterhalt - Ani_k 28.03.13, 11:51
- nicht bis mind. 18 - Schippchen 28.03.13, 14:06
- Re: Unterhalt Berechnung Mangelfall - Anspruch UVG 50 Euro - Lena_1977 28.03.13, 18:27
Ach und noch ne Frage :) Beim Unterhalt wurde das KG hälftig abgezogen
Ist euch eigentlich mal aufgefallen...
Man, ich könnte echt kotzen :(
Kindesunterhalt welche Kosten sind damit abgedeckt?
Seh ich gerade in den Nachrichten so müssen ja jetzt die Männer weniger...
Wie verbringt Ihr Ostern?
Unterhalt ohne Vaterschaftsanerkennung?
Heute abend...
Schwanger und allein...