Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Schippchen am 28.03.2013, 14:06 Uhr

nicht bis mind. 18

sondern bis das letzte Kind eine Ausbildung fertig hat, es sei denn es geht mit 18 in die Arbeitslosigkeit. Aber der Vater meines Halbbruders (19j jetzt alt) muss die Zahlung wiederaufnehmen, wenn der eine Ausbildungsstelle gefunden hat, so hat das Gericht entschieden.
(Als seine Neue schwanger wurde, hat er nämlich gemeint, sein Sohn ist ja 18 und er müsse ja nun nicht mehr zahlen, Pustekuchen)

 
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