Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von RainerM am 08.05.2003, 17:04 Uhr

Neue Regelbeträge der Düsseldorfer Tabelle

Hi,
ich wurde auf die Veröffentlichung der neuen regelbeträge hingewiesen:

Für das erste Kind beträgt der regelsatz ab 1.7.03 dann 199Euro, was bei 135% dann 269Euro ausmacht, zu zahlen wären 192Euro.

Siehe Anlage

"Neue Regelbeträge für Kindesunterhalt ab 1. Juli 2003

Das Bundesministerium der Justiz hat am 30. April 2003 die Dritte Verordnung zur Änderung der Regelbetrag-Verordnung im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2003 Nr. 16 S. 546) verkündet.

Die Regelbeträge für den Kindesunterhalt gelten ab 01. Juli 2003 und betragen wie folgt:


Regelbeträge West (Stufe I der Düsseldorfer Tabelle)

Für ein Kind in der 1. Altersstufe 199 Euro

Für ein Kind in der 2. Altersstufe 241 Euro

Für ein Kind in der 3. Altersstufe 284 Euro


Regelbeträge Ost (Stufe a der Berliner Tabelle)

Für ein Kind in der 1. Altersstufe 183 Euro

Für ein Kind in der 2. Altersstufe 222 Euro

Für ein Kind in der 3. Altersstufe 262 Euro"

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.