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Geschrieben von RainerM am 08.05.2003, 17:04 Uhr

Neue Regelbeträge der Düsseldorfer Tabelle

Hi,
ich wurde auf die Veröffentlichung der neuen regelbeträge hingewiesen:

Für das erste Kind beträgt der regelsatz ab 1.7.03 dann 199Euro, was bei 135% dann 269Euro ausmacht, zu zahlen wären 192Euro.

Siehe Anlage

"Neue Regelbeträge für Kindesunterhalt ab 1. Juli 2003

Das Bundesministerium der Justiz hat am 30. April 2003 die Dritte Verordnung zur Änderung der Regelbetrag-Verordnung im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2003 Nr. 16 S. 546) verkündet.

Die Regelbeträge für den Kindesunterhalt gelten ab 01. Juli 2003 und betragen wie folgt:


Regelbeträge West (Stufe I der Düsseldorfer Tabelle)

Für ein Kind in der 1. Altersstufe 199 Euro

Für ein Kind in der 2. Altersstufe 241 Euro

Für ein Kind in der 3. Altersstufe 284 Euro


Regelbeträge Ost (Stufe a der Berliner Tabelle)

Für ein Kind in der 1. Altersstufe 183 Euro

Für ein Kind in der 2. Altersstufe 222 Euro

Für ein Kind in der 3. Altersstufe 262 Euro"

 
13 Antworten:

Re: Neue Regelbeträge der Düsseldorfer Tabelle

Antwort von Tati007 am 08.05.2003, 17:29 Uhr

Hi,
gibt es dann für alle Gruppen neue Sätze ?

Oder nur für die Stufe 1 ???

Tati

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Supaaaaaaaaaa!

Antwort von Allly am 08.05.2003, 19:04 Uhr

Brauche immer Geld. *fg*

Aber mal ohne Flax: Welche Alter umfassen denn die Stufen? meine Maus ist jetzt fast 5 (und ich bin steinalt). Unter welche Stufe fällt sie denn?

Da Juli nicht mehr lange hin ist, muss ich dem Vati jetzt Bescheid sagen, damit er pünktlich zu Weihnachten den Dauerauftrag ändert (er is halt n büschn langsam).

LG Ally.

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Juhuuuuuuuuuuuuu :-)

Antwort von bikermouse66 am 08.05.2003, 19:41 Uhr

Sorry, wenn ich so denke, aber da Thomas ja mal so sehr betont hat, daß er doch möchte, daß es uns gut geht, wird er doch sicherlich gern die 22 Euro mehr zahlen :-))) Ui, wenn das a, 28. mai dann auch noch mit dem Unterhalt für mich klappt, dann geht e hier gewaltig aufwärts und Lukas und ich stürmen die Eisdiele und Toys :-)

Knuddels aus Bo

Anke

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Re: Juhuuuuuuuuuuuuu :-)

Antwort von doubletrouble am 08.05.2003, 19:45 Uhr

Hallo,
hab mal wieder keine Ahnung von nix
:-)))
Aber es scheint ja höher zu sein! Kann man irgendwo die Vergleiche alt/neu einsehen?
LG

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Re: Neue Regelbeträge der Düsseldorfer Tabelle

Antwort von RainerM am 09.05.2003, 7:45 Uhr

Hi Tati,
natürlich sind dadurch alle Alters- und Einkommensgruppen neu zu berechnen.

Bei den Einkommensstufen sind ja "Prozentsätze vom Regelsatz" festgelegt.

Also zB ein Einkommensstufe 6 diese ominösen 135% vom Regelsatz.

cu

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Och, was ist denn daran so schwierig???

Antwort von RainerM am 09.05.2003, 7:49 Uhr

@Allly

Deine Tochter ist in der ersten Altersstufe (0 bis 5 Jahre) und kommt in dem Monat, in dem sie den 6. Geburtstag feiert in die 2. Altersstufe, also 6 bis 11 Jahre.

@bikermouse

22Euro?
Ich denke, dass Thomas, so wie ich, lt. 6. Einkommensstufe zahlt, also 177Euro und der neue Wert ist dann 192Euro (1,35*199Euro - 77Euro).
Das macht nach Adam Riese: 15Euro mehr aus.

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Kann man das vielleicht irgendwo nachlesen? oT

Antwort von Babyfratz am 09.05.2003, 9:04 Uhr

ot

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jepp

Antwort von RainerM am 09.05.2003, 9:27 Uhr

http://www.jurathek.de/showdocument.php3?session=878316718&ID=5613

und hier die bislang gültige Tabelle, die anscheinend noch nicht veröffentlicht ist:

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/intro.htm

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Danke! Aber wie ist das mit der Anrechnung von Kindergeld

Antwort von Babyfratz am 09.05.2003, 10:10 Uhr

Mein Ex zahlt nach Einkommensstufe 1 und da werden für unsere 4 jährige 11 euro vom Kindergeld angerechnet.Ändert sich da auch was oder muß ich von den 199 Euro auch wieder 11 Euro abziehen?

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Re:

Antwort von RainerM am 09.05.2003, 10:38 Uhr

Hi noch einmal,
das kann ich noch sicher nicht beantworten.

Die Anrechnung des Kindergeldes richtet sich nach dem Vom Hundertsatz von 135%, das wären 1,35 *199Euro, davon darf noch das volle halbe Kindergeld abgezogen werden, also:

1,35*199= 269 Euro (wird auf ganze Euro aufgerundet)

dann 269 - 77 = 192 Euro

Diese 192 Euro sind mindestens zu zahlen, es sei denn, dass ein echter Mangelfall vorliegt, also dem Zahler weniger als sein Selbstbehalt bleiben würde.

Rechne also vorsichtig damit, dass der Wert auf 192 steigen wird.

Bisher: 254(=135%) - 77 = 177 Euro

Der alte Regelbetrag war: 188Euro..... also konnte er bislang
188-177=11 Euro abziehen.

Jetzt ab Juli 199-192 = 7Euro.

cu

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Dankeschön ! oT

Antwort von Babyfratz am 09.05.2003, 10:44 Uhr

ot

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Re: Neue Regelbeträge der Düsseldorfer Tabelle

Antwort von Ramona&Pascal am 09.05.2003, 12:30 Uhr

das hört sich ja super an, wenn mein Ex nur mal zahlen würde :-((

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@ alle - wegen der Neuen Regelbeträge der Düsseldorfer Tabelle

Antwort von amber74 am 09.05.2003, 20:31 Uhr

hallo leute,
kann mir einer das ganze genauer erklären?

ich bin in der 8.ssw und habe durch zufall diese seite vor 2 tagen entdeckt und bin echt glücklich darüber. meine 2. hälfe hat mich jetzt nach fast 9 jahren verlassen. wir haben seit ca. 1 1/2 versucht schwanger zu werden. was nun auch geklappt hat. der grund für seine trennung ist ein ganz anderer. aber dazu vielleicht irgendwann mal.

also nu zu meinem problem diese düsseldorfer tabelle hat was mit dem unterhalt zu tun. oder? er will auch zahlen - kein thema - aber was sind die 135%.

wäre superlieb, wenn ihr mir helfen könntet.

danke amber

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