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Geschrieben von Inka1 am 11.03.2004, 13:43 Uhr

Nachnahme des Kindes

Hallo,

ich bin geschieden und lebe mit einem neuen Partner zusammen. Wir bekommen im April unser erstes gemeinsames Baby und wollen Ende März heiraten.

Mein Sohn aus erster Ehe hat dann einen anderen Vornamen als mein Mann und ich und das Baby. Das gefällt mir gar nicht.

Ich bin der Meinung das Kind lebt mit uns zusammen und sollte demnach auch so heißen wie wir. Den Vater sieht er nur alle 3-4 Wochen.
Mein Ex Mann hat auch eine neue Freundin und ich gehe mal davon aus das sie auch gemeinsame Kinder haben wollen, die bekämen dann ja auch seinen Namen.

Wenn mein Sohn bei ihm im Haushalt leben würde dann wäre das natürlich kein Thema dann bliebe der Name.

Bevor ich nun mit meinem Mann darüber spreche wollte ich mal rum fragen was ihr dazu meint ? Ist das zu egoistisch von mir ?

Inka

 
40 Antworten:

Re: Nachnahme des Kindes

Antwort von karinundlukas am 11.03.2004, 14:11 Uhr

Hallo Inka,

Du meinst wohl den "Nachnamen", denn wenn ihr alle den selben Vornamen haettet waere es wohl manchmal etwas verwirrende ;-)

Also wie alt ist dein Sohn aus erster Ehe? Kann er vielleicht schon "mitreden"? Dann ist die Frage "wie haette er es lieber"?

Was stoert dich daran, dass dein Sohn einen anderen Nachnahmen hat?
Hast Du Angst vor "gerede" oder fuerchtest Du dein Sohn wird in der Schule vielleicht deswegen gehaenselt?
Da spielt wohl auch immer mit rein wo man lebt (Dorf oder Grossstadt...).

Oder ist es ein Versuch die 1. Ehe zu "tilgen" (moeglichst wenig sollte daran erinnern?).

Wie sieht es dein Mann?
Nimmst Du an, der Nachnamen ist fuer den Vater des Kindes wichtig oder eher nicht? Meinst Du es gibt Problme rein deswegen, wenn Du deinen Ex-Mann darauf ansprichst? Hat deinen Ex-Mann "Angst" dadurch sein Kind noch ein Stueck mehr zu verlieren? Wie ist euer Verhaeltnis?

Also generell sehe ich kein Problem wenn dein Sohn einen anderen Nachnamen hat als Du, wenn es fuer Dich aber eine sehr grosse Bedeutung hat dann sprich doch mal mit deinem Ex-Eheman ob er denn damit Probleme haette (und wenn welche?) wenn sein Sohn den "neuen" Namen annimmt. Falls der Kindsvater jedoch Gruende vorbringt weshalb er es nicht moechte, wuerde ich mit ihm jeden Grund einzeln durchgehen und falls Du es nicht schaffst ihn im "guten" zu ueberzeugen, wuerde ich es lassen.

Wegen einer solchen "Oberflaechlichkeit" wuerde ich auf keinen Fall eine Konfrontation mit dem Vater eingehn, dass ist es -denke ich- einfach nicht wert. Und auch Dir wird es nicht mehr so wichtig sein wenn Du verheiratet bist, das zweite Kind da ist und ansonsten alles passt!


Hoffe ich konnte Dir bei deiner Entscheidungsfindung helfen
Karin

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Re: Nachnahme des Kindes

Antwort von MarieMarie am 11.03.2004, 14:14 Uhr

Hallo,

wie alt ist Dein Sohn aus der ersten Ehe? Vielleicht kann er schon selbst etwas dazu sagen?

Er wird immer der Sohn seines Vaters bleiben, und vielleicht möchte er auch den Namen des Vaters tragen.

Ein "gemeinsamer" Familienname läßt leicht den Eindruck entstehen, hier sei eine "ganz normale" Familie, die Ihr aber nicht seid und auch nie im klassischen Sinne sein werdet.

Die Frage ist auch, in wie weit der Vater in eine Namensänderung zustimmen muß. Ich weiß, daß richterlich heute oft FÜR einen gemeinsamen Familiennamen entschieden wird, um den Kindern die Integration in die Familie zu erleichtern.


Wenn Du aber mit allen Kindern offen damit umgehst, daß der erste Sohn eben einen anderen Vater hat und das "Ungewöhnliche" zum "Normalen" wird, gibt es vielleicht gar kein Problem.

Wie steht denn Dein Ex-Mann dazu? Gegen seine Willen etwas Derartiges zu erzwingen halte ich nicht für sinnvoll; das gibt nur unnötigen Streit.

Wichtig ist, daß Dein neuer Freund Dein erstes Kind akzeptiert, eigentlich egal, wie er heißt und dadurch daß er Dich liebt und Dich heiraten möchte, hat er das doch ein ganzes Stück weit bereits getan.

Und würde Dein neuer Mann seinen Namen überhaupt für das Kind "hergeben"?!

Marie

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Re: Nachnahme des Kindes

Antwort von Saiya am 11.03.2004, 14:15 Uhr

Hallo Inka,

also erst einmal kannst Du den Nachnamen des Kindes nur mit Zustimmung des Vaters überhaupt ändern. Ohne dessen Zustimmung geht es gar nicht.

Ich befinde mich übrigens in einer ähnlichen Situation wie Du: Ich habe zwei Kinder aus erster Ehe, die auch den Nachnamen ihres Vater haben, habe einen neuen Lebensgefährten. Wir bekommen unser erstes gemeinsames Kind Mitte Juli. Heiraten werden wir wohl auch noch irgendwann in nächster Zeit.

Da ich den Namen meines Ex-Mannes nicht mehr haben möchte, werde ich nach der Hochzeit den Namen meines Lebensgefährten annehmen unser gemeinsames Kind wird folgerichtig also auch diesen Nachnamen trage. Meine beiden Großen (sie leben bei mir) werden aber den Nachnamen ihres Vaters behalten. 1. Würde mein Ex einem Namenswechsel niemals zustimmen, was ich übrigens verstehen kann, ich würde auch nicht zustimmen in seiner Situation und 2. ist es auch für die Kinder wichtig, daß sie den Namen ihres Papas weiter haben und nicht den Namen von meinem Lebensgefährten. Auch meine Kinder sehen ihren Papa nur alle 3 Wochen für ein verlängertes Wochenende und in den Ferien, aber sie lieben ihren Papa sehr und das unterstütze ich einfach. Die Kinder sind jetzt 5 und 3 Jahre alt und wenn sie alt genug wären, daß ich sie fragen könnte, welchen Namen sie haben wollten, würden sie immer ihren jetzigen Nachnamen wählen, also den Namen ihres Papas.

Auf dem Klingelschild werden z. B. nach wie vor beide Nachnamen stehen, wir sind halt die Familie sowieso und sowieso.

Ich sehe da auch kein Problem drin, denn auch in vielen intakten Ehen haben mittlerweile die Kinder den Nachnamen des Papas und die Mutter hat halt ihren Namen behalten und somit einen anderen Nachnamen. Das ist doch heutzutage alles kein Problem mehr.

Wie gesagt, das ist meine Meinung. Andere mögen das sicher anders sehen. Aber der Vater ist und bleibt nun einmal der Vater. Ich bin froh, daß meine Kinder so ein gutes Verhältnis zu meinem zukünftigen Mann haben und werde ihnen sicher nicht dessen Nachnamen aufzwingen, womit sie sich ja eigentlich auch gar nicht identifizieren können.

Lieben Gruß
Cindy

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Re: Sorry, meinte natürlich Nachnamen !!!!!!!!

Antwort von Inka1 am 11.03.2004, 14:15 Uhr

Habe Vornamen geschrieben meinte aber Nachname (Ohne h).....

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Re: Nachnahme des Kindes

Antwort von Inka1 am 11.03.2004, 14:27 Uhr

Hallo,

meinem Kind würde ich das nicht aufzwängen wollen, ich hätte es natürlich vorher gefragt, aber es wäre ja quatsch das Kind zu fragen und es will evtl. dann den neuen Namen annehmen und mein Ex ist dagegen, das wäre für das Kind schlimm. Deswegen wird als 1. mein Mann gefragt.

Nein mir geht es auch nicht darum meinem Ex das Kind wegzunehmen. Mir ist aufgefallen das es oft hieß bei Euren Antworten, es ist und bleibt nun mal das Kind Deines Ex, ja richtig aber es ist und bleibt ja nun mal auch mein Kind. UNd wir leben auch tagtäglich zusammen.
Mein Sohn liebt seinen Vater auch sehr aber das hat damit ja nichts zu tun. Ich weiß vielmehr das mein Mann unser Kind nicht zu sich aufnehmen würde / könnte denn seine neue kommt zwar prim a mit dem Kind klar und er erzählt auch viel von ihr wenn er übers Wochenende da war, aber ich weiß das sie auch eigene Kinder wollen und es für sie nicht in Frage kommt den Kleinen aufzunehmen. Meine Ex Schwiegermutter ist ganz vernarrt in unser Kind aber ich weiß auch das wenn Ihr sohn mit der neuen ein Kind haben wird es dann die Nr. 1 sein wird.

Deswegen denke ich spricht eigentlich nichts dagegen das er dann unseren Familiennamen annimmt.

Werde auch demnächst mit meinem Ex darüber sprechen.

Danke aber für Eure Antworten haben mir echt geholfen auch wenn ich nun anders entscheide als ihr es machen würdet.

Inka

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Vorschlag=Doppelname?

Antwort von Butterblume am 11.03.2004, 15:29 Uhr

Hallo Inka!

Wie wäre es denn mit einem Doppelnamen? Ich lebe selbst im Moment in Scheidung, habe einen kleinen Sohn und lebe aber in einer neuen Partnerschaft. Wir wünschen uns auch noch ein Baby und wollen irgendwann bestimmt auch heiraten. Ich habe aber von vornherein gesagt, daß ich nicht möchte, daß mein Sohn seinen Namen annimmt. Ich finde einfach, er soll seine Wurzeln behalten. (bitte faß das jetzt nicht als angriff auf, ist wirklich nicht so gemeint) Also haben wir uns entschlossen, wenn es mal so weit kommen sollte, werden wir einen Doppelnamen nehmen. Ist für uns die beste Lösung für alle.

LG
Butterblume

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Re: Nachnahme des Kindes

Antwort von dini333 am 11.03.2004, 18:39 Uhr

also ich hab letzten freitag geheiratet und mein sohn aus einer früheren beziehung hat jetzt auch den gleichen nachnamen bekommen.dini

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äh, kurze Zwischenfrage

Antwort von marit am 11.03.2004, 19:08 Uhr

Ich könnte mir vorstellen, daß viele Väter Probleme haben, wenn ihr Kind plötzlich den Namen des neuen Partners trägt. Fände ich nicht so prickelnd. Ich finde die einfachste und deeskalierendste Lösung wäre doch einfach der sogennante "Mädchen"-Name der Mutter



"Da ich den Namen meines Ex-Mannes nicht mehr haben möchte, werde ich nach der Hochzeit den Namen meines Lebensgefährten annehmen"
Hast, bzw. hattest du keinen eigenen Nachnamen? Ich finde diese Formulierung ganz schön degradierend, als ob wir Frauen überhaupt nur über Heirat zu irgendwelchen Namen kämen. Du hättest doch auch deinen Mädchennamen wieder annehmen können.


"unser gemeinsames Kind wird folgerichtig also auch diesen Nachnamen trage."
Auch das Kind könnte seinen oder deinen Nachnamem haben.


Übrigens: ein Freund von mir hat bei der Hochzeit den Namen seiner Frau angenommen. Man sollte meinen, das sei heute ganz normal. Seitdem prügelt er sich endlos mit der GEZ herum, weil die nicht glauben, daß der "Mann" der vorher seinen Geburtsnamen trug einfach verschwunden ist (mit dem permanenten Verschwinden von Frauen kommt die GEZ aber anscheinend prima zurecht). Außerdem wird er in vielen Formularen dazu aufgefordert, seinen "Mädchennamen" einzutragen *ihm kürzlich ein paar bunte Haargummis geschenkt hat*

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Re: Vorschlag=Doppelname?

Antwort von marit am 11.03.2004, 19:09 Uhr

Dein Kind darf aber keinen Doppelnamen tragen, da müßt ihr euch dann doch wieder entscheiden

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@Marit

Antwort von Butterblume am 11.03.2004, 21:08 Uhr

Hallo Marit!

Doch, ich draf meinem Kind einen Doppelnamen geben. Wenn ich es nicht genau wüsste, würde ich es ja nicht vorschlagen. Es gibt darüber auch genügend Informationen im Internet. Da kannst ja nachlesen wenn Du möchtest.

Lg
Butterblume

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Re: äh, kurze Zwischenfrage @Marit

Antwort von Saiya am 12.03.2004, 9:29 Uhr

Hallo Marit,

ich kann deine provokante Art über meine Meinung zu urteilen, jetzt im Moment nicht ganz nachvollziehen:

Ich habe hier lediglich meine Meinung geschrieben und so wie wir es in unserer Familie schon lange durch- und abgesprochen haben. Das ist alles.

"Hast, bzw. hattest du keinen eigenen Nachnamen? Ich finde diese Formulierung ganz schön degradierend, als ob wir Frauen überhaupt nur über Heirat zu irgendwelchen Namen kämen. Du hättest doch auch deinen Mädchennamen wieder annehmen können."

Ja das hätte ich sehrwohl, aber auch hier würde mein Ex-Mann nicht zustimmen, daß seine Kinder ihren Nachnamen in meinen Mädchennamen ändern. Und mir ist das relativ gute Verhältnis zu ihm wichtiger, als mich mit ihm über sowas in die Haare zu bekommen. Ich denke da an meine Kinder und da ist mir mein jetziger oder zukünftiger Nachname einfach nur sch...egal!

Für die Kinder gibt es defintiv in so einer komplizierten Familiensituation wichtigeres, als einen Nachnamen, nämlich daß Mama und Papa sich für sie gut verstehen und nicht wegen Lapalien das aufgebaute aufs Spiel setzen.

Ganz abgesehen davon, fühle ich mich nicht degradiert, nur weil ich meinen Mädchennamen nicht mehr trage oder weil ich eine für uns und vor allem für die Kinder gute Lösung gefunden habe. Sorry, aber es sollte schon einiges mehr passieren, um mich als Frau zu degradieren.

Meine Meinung eben.

Gruß
Cindy

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Würde ich nicht wollen...

Antwort von max am 12.03.2004, 9:36 Uhr

Warum behältst du nicht deinen Namen und dein Sohn kann ja auch deinen Namen annehmen (wenn der KV zustimmt).
Warum muss die Frau den Namen des Mannes annehmen? Du bist doch eine eigenständige Persönlichkeit. Vor allem geht es hier um deinen Sohn.

Mal angenommen, dein Sohn nimmt den Namen deines LG an. Irgendwann lasst ihr euch scheiden (wünsche ich euch nicht, aber kann ja vorkommen). Dann hat dein Sohn den Namen eines Mannes mit dem er nicht verwandt ist. Soll er dann wieder einen anderen Nachnamen bekommen? Sorry, aber ich finde das für ein Kind schon ziemlich schwierig, verwirrend und unnötig, sich ständig an neue Namen gewöhnen zu müssen (im schlimmsten Fall).
Sehe ich nicht ganz ein.

lg max

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verwirrung stiften

Antwort von schneckenmami am 12.03.2004, 10:13 Uhr

ich finde, ein name sagt etwas über die herkunft aus und auch wenn ihr zusammen lebt, so ist doch dein neuer partner nicht der vater deines ersten kindes. ich würde, wenn beide eltern in meinem leben eine rolle spielen - den namen eines nicht-elternteiles nicht tragen wollen (vor allem bei einem sohn, der ja wahrscheinlich seinen namen lebenslange behält).
du würdest die realität verschmieren. ein vater ist ein vater und ein "siefvater" ist etwas anderes. ganz abgesehen davon, bitte nicht in die falsche kehle bekommen, aber wenn auch dieser mann der falsche sein sollte, wollt ihr dann wieder alle namen ändern ? ich weiss, das wünscht niemand, fiel mir aber eben so ein.

ein name gehört irgendwie zu einem, das sollte man nicht je nach lebenslage ändern. ich bin mir sicher, dein sohn freut sich, dass du einen neuen tollen partner hast, aber deswegen wird er nicht unbedingt seinen namen tragen wollen.

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@Butterblume

Antwort von Pyra am 12.03.2004, 11:49 Uhr

Du darfst deinem Kind keinen Doppelnachnamen mehr geben. Verwandte von uns haben das gerade durch. Sie sind zwar verheiratet, haben aber noch beide ihre alten Namen. Und der Sohn durfte keinen Doppelnachnamen bekommen. Sie mußten sich auf einen einigen. Da gab's richtig nen Familienstreit deswegen...
Grüße,
Pyra

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Re: @max

Antwort von Inka1 am 12.03.2004, 12:43 Uhr

Also wenn man so will dann wäre es ja besser wenn man gar nicht mehr heiraten würde und die Kinder bekämen dann den Nachname der Mutter.

Natürlich kann auch eine 2. Ehe geschieden werden, aber bei der ersten denkt man doch da auch nicht dran sonst wäre es ja wirklich besser die Kinder würden direkt den Namen der Mutter bekommen.

Das kann ich jetzt wirklich nicht nachvollziehen.

Inka

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doppelnamen....

Antwort von PetraMAY am 12.03.2004, 12:43 Uhr

....kann die mutter des kindes nehmen, nicht aber das kind, solange der kv nicht damit einverstanden ist.

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@Inka

Antwort von max am 12.03.2004, 12:48 Uhr

Sorry, aber es ist doch wohl ein Unterschied ob das Kind den Namen vom Papa hat (bei der 1. Ehe ja eher der fall) als wenn es dann bei der 2. (und jeder nachfolgenden) Ehe den Namen des derzeitigen neuen Partners der Mutter annimmt. Oder sehe ich da was falsch? Es kann doch nicht gut sein für ein Kind wenn es dauernd andere Nachnamen bekommt (ich möchte hier niemandem was unterstellen, aber soll ja vorkommen, was ist heutzutage schon dauerhaft)?

Ich meinte ja nur, wenn sie nicht will dass ihr Sohn als einziger einen anderen Namen hat, sollten sie beide ihren Namen annehmen. Aber doch nicht den eines vollkommen Anderen dem Sohn gegenüber. Kann es nicht sein, dass sie alles, was die alte Ehe betrifft, vergessen will und deshalb auch beim Sohn nicht haben will. Weil dann würde sie ja ständig an die alte Ehe erinnert werden.

Klär mich bitte auf wenn ich falsch liege.

lg max

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Re: @Inka

Antwort von Inka1 am 12.03.2004, 13:08 Uhr

Hallo Max,

ich weiß jetzt nicht wen genau Du mit Sie meinst, denn das Thema stammt ja ursprünglich von mir.

ALso ich sehe das nicht so, bei der ersten Ehe soll das dann alles okay sein und bei der 2. nicht ? Das soll die Frau dann den Mächenname annehmen nur damit es keine Verwirung gibt, sorry das verstehe ich nicht.

Inka

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Re: äh, kurze Zwischenfrage @Marit

Antwort von Inka1 am 12.03.2004, 13:18 Uhr

Hallo Cindy,

keine Ahnung warum Du jetzt unter Beschuß stehst, finde das auch alles etwas merkwürdig.
Tut mir leid das Du ja jetzt was auslöffeln sollst.

Ich wollte einfach nur mal einige Meinungen zu dem Thema hören und sonst gar nichts, schon gar keine Anschuldigungen. Sowas finde ich sowieso immer total daneben denn jeder muß für sich und seine Kinder das beste machen und was für die einen das Beste ist ist es für die andern nicht.

Mein Ex hat z.b. kein Problem damit, wir haben darüber gesprochen und er meinte einfach das es dem Kind gut gehen sollte. Nur weil es dann einen anderen Namen hat ist es ja trotzdem noch sein Kind und es wird auch nie zu meinem NEUEN Papa sagen das wollte ich auch gar nicht. Am Verhältnis Kind /Vater ändert sich ja rein gar nichts nur wegen dem Namen. Ansonsten hätte es mich ja nach der Heirat auch nicht mehr lieb bzw. wäre nicht mehr mein Kind oder sonstiger Schwachsinn nur weil es dann anders heißt als ich. AUßerdem wenn ich meinen Mädchennamen wieder annehmen würde hieße es ja auch anders als mein Ex. Mir geht es nur darum das er MEINEN Namen hat und nicht das mein neuer Mann dann Vater sein soll. Und mein Name ist in diesem Fall ja dann bald der Nachname meines Mannes.

Ich war zwar bisher immer nur stille Mitleserin aber mir ist schon öfter aufgefallen das es Leute gibt die vom eigentlichen thema gerne abkommen und andere verärgern wollen, deswegen ziehe ich mich auch zurück von diesem Forum, das ist mir echt zu unreif.

Wollte Dir das nur schreiben weil du hier angegriffen wurdest und das weiß gott nicht meine Absicht war.

Sorry.

Dir alles Gute ich finds prima wie ihr das regelt.
Inka

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Re: @Inka

Antwort von max am 12.03.2004, 13:29 Uhr

Sorry, habe übersehen, dass es dein Thema ist *schäm*.

Ich meine es so: bei der 1. Ehe, aus der dein Sohn entstammt, ist es ja der Vater deines Sohnes. Wenn du jetzt nochmal heiratest und dein Sohn bekommt den Namen deines neuen Mannes, besteht ja kein Verwandtschaftsverhältnis zu deinem Sohn. Er hat ja bereits einen Vater. Sollte diese 2. Ehe in die Brüche gehen (was ich dir nat. nicht wünsche), was macht ihr dann? Nehmt ihr dann wieder einen anderen Namen an?

Sorry, aber das ist für ein Kind doch mehr als verwirrend, findest du nicht. Und es stimmt schon: der NN hat doch etwas mit der Herkunft zu tun, an der dein neuer Mann, gelinde gesagt, kein bißchen beiteiligt war. Und ich finde es auch unfair dem richtigen Vater gegenüber. Da fände ich es noch besser, ihr würdet beide deinen Mädchennamen annehmen, denn dein Sohn stammt ja auch von dir ab.

Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken!?!

Aber im Grunde müsst ihr es machen wie ihr es für richtig haltet und mit dem alle Beteiligten leben können. Nur, für mich käme das nie und nimmer in Frage. Ich bin aber schon mal generell negativ gegen Ehe eingestellt und glaube nicht an "bis dass der Tod euch scheidet". Wenn es anders kommt ist es natürlich schön, aber ich würde es (leider) nicht mehr als Regelfall sehen, zumindest wenn man die Scheidungsstatistiken betrachtet.

Von dem her, würde ich schon auch an die Zukunft denken, sollte es mal nicht klappen mit der 2. Ehe. Viele machen ja auch einen Ehevertrag, da sorgt man ja auch vor, für den Fall dass es doch nicht auf Dauer funktioniert.

lg max

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Re: @Inka

Antwort von Inka1 am 12.03.2004, 13:52 Uhr

Hi,

natürlich ist mein neuer Mann nicht an der Herkunft meines 1. Kindes beteiligt aber darum geht es mir überhaupt nicht. Mir geht es einfach nur darum das mein Kind MEINEN Namen hat. Wenn ich meinen Mädchennamen annehmen würde wäre es ja auch mein Name und nicht der des Vaters.
Außerdem habe ich nicht vor sollte diese Ehe auch scheitern von einem dritten Mann ein Kind zu bekommen bzw. zu heiraten. Also käme es auch zu keinen weiteren Namensänderungen.

Inka

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@Inka: Einbennung des Kindes in die neue Familie

Antwort von RainerM am 12.03.2004, 13:54 Uhr

Hi Inka,
eigentlich wollte ich hier überhaupt nicht mehr posten, da es aber so viele falsche, bzw gegensätzliche Aussagen zu der Fragestellung gibt, möchte ich einiges (soweit ich es richtig kenne) für dich klarrücken:

1. - Es gibt die Möglichkeit, dass ein kind in eine neue Familie einbenannt wird und das unter folgende Voraussetzungen:

-Hat der getrenntlebende Elternteil auch das Sorgerecht, muss er einer Einbenneung zustimmen, auch wenn das Kind den Nachnamen des anderen Elternteiles hat

-Hat der getrenntlebende Elternteil kein Sorgerecht, ABER das Kind trägt seinen nachnamen, muss er der Einbennung zustimmen

-Ist das Kind über 5 Jahre alt, muss auch das Kind zustimmen

-Das Kind kann unter diesen Voraussetzungen also einbenannt werden, UND/ODER der neue Name kann an den alten Namen vor- oder hintenan gesetzt werden, das Kind kann also einen Doppelnamen bekommen

-Gibt es besondere Gründe, die im Kindeswohl begründet sind, dass das Kind einzubennen ist, kann eine fehlende Zustimmung durch das Familiengericht ersetzt werden, dazu möchte ich auf Urteile verweisen, in denen eine Ersetzung der Zustimmung abgelehnt wird:

-Wird begründet, dass es besser für das Kind ist, den selben Namen wie die neue Familie zu tragen, so wird gegenargumentiert, dass der Name des getrenntlebenden Elternteiles eine letzte und wichtige nach AUSSEN sichtbare Bindung darstellt, die nicht fahrlässig zu opfern ist und ein erhalt dem Wohl des Kindes letztendlich doch mehr dient.

In deinem Falle sehe ich nicht, dass das gericht die Zustimmung ersetzen würde.
Die Argumentationskette von dir genügt dabei nicht aus.

Übrigens hatte es erst jetzt ein Urteil gegeben, da wurde festgestellt, dass du deinen alten Ehenamen auch zum neuen Ehenamen machen kannst... das war sonst ausdrücklich ausgeschlossen.
Aber das willst du wohl nicht, bzw dein Neuer.

Überlege dir dann ebsser, wie du deinen Exmann überzeugen kannst.
Vielleicht überdenkst du deine Position dann doch noch einmal, bei der Suche nach Argumenten, denn in Wahrheit geht es ja garnicht um das Kind, sondern um die Nachbar, damit die ein abgerundetes Bild behalten.... und dabei ist es heute doch ganz normal, dass es Patchwork-Familien gibt.

und noch was dazu... je selbstbewusster man selbst damit umgeht, umso mehr nimmt man dem Gerede den Wind aus den Segeln... denn die leben davon, dass man seine Situation "kaschieren" will und lieben dann die "Enthüllung"
;o)

Du würdest durch eine Einbenennung also die nötige Grundlage dazu schaffen, dass diejenigen, die das erfahren, das dann brandheiss auf den Lästermarkt tragen.

cu

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Re: @Inka: Einbennung des Kindes in die neue Familie

Antwort von Inka1 am 12.03.2004, 14:07 Uhr

DANKE !!!!

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BGB § 1618 Einbenennung

Antwort von RainerM am 12.03.2004, 14:09 Uhr

BGB § 1618 Einbenennung

Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten ihren Ehenamen erteilen.
Sie können diesen Namen auch dem von dem Kind zurzeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen; ein bereits zuvor nach Halbsatz 1 vorangestellter oder angefügter Ehename entfällt.
Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes.
Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. § 1617c gilt entsprechend.

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@Inka

Antwort von Saiya am 12.03.2004, 14:16 Uhr

Danke, ich wünsch Dir auch alles gute für die neue Ehe und natürlich die Schwangerschaft (da haben wir ja einiges gemeinsam *ggg*)!!!

Ich gebe Dir aber nicht die Schuld, daß Marit hier so hochgegangen ist, da komm ich schon mit klar.

Ich kann es nur nicht immer ganz nachvollziehen. Wir sind doch alle hier in keiner leichten Situation und jeder hier versucht sein bestes für seine Kinder (jedenfalls hoffe ich das). Meine Entscheidung bzgl. des Nachnamens steht übrigens bombenfest und ich denke, ich habe die beste Entscheidung für meine Kinder getroffen. Aber es ist meine Entscheidung.

Weißt Du, manchmal denke ich, daß manche Eltern sich mal in die Situation ihrer Kinder reinversetzen sollten, wenn sie es können. Vielleicht würde dann einiges zwischen den getrennt lebenden Elternteilen anders aussehen. Aber jeder wie er kann und mag.

Ich gehe da meinen Weg und halte ihn für den richtigen, für mich und meine Kinder. Ganz davon abgesehen bin ich selber ein Scheidungskind eines dermaßen verhaßt geführten Scheidungskrieges, daß ich alles versuchen MUSS, so etwas meinen Kindern zu ersparen. Die Trennung konnte und wollte ich ihnen nicht ersparen, aber alles andere so gut es geht. Das ist einfach meine Pflicht.

Ich mache sicher nicht alles richtig, im Gegenteil, aber ich versuche mein bestes...

Schönes Wochenende und lieben Gruß
Cindy

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Re: Überreaktion?

Antwort von marit am 12.03.2004, 14:22 Uhr

Hallo Inka,

meine Güte, seid doch nicht so empfindlich, mein Posting sollte das Denken "mein Kind soll meinen Namen haben aber mein Name ist ja selbstverständlich der meines neuen Mannes" nur ein wenig auf die Schippe nehmen, und in Erinnerung rufen, daß es statt dieses Umweges ja noch die einfache Möglichkeit gibt, daß deine neuer DEINEN Namen annimmt und sich so für das Kind gar nix ändern muß.

Wenn jemand unter "Beschuß" steht, sieht das, glaube ich ganz anders aus. Du wolltest doch Meinungen zu deinem Problem hören, und nicht bloß Zustimmung, oder?
Dann auch noch so ostentativ beleidigt sich zurückzuziehen, das wiederum finde ich etwas unreif.

Gerade in einem Alleinerziehendenforum ist die Sache mit den Namenswechseln doch ein ganz großes Thema, da kann man doch nicht erwarten, daß eine solche diskussion ohne Kontroversen verläuft.

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Re: @saiya

Antwort von marit am 12.03.2004, 14:26 Uhr

Hm, also da ist wohl etwas falsch rübergekommen.

Ich bin kein Stück "hochgegangen", sondern ich war lediglich etwas amüsiert darüber, daß ihr beide euren eigenen Namen total vergessen hattet. Dieses Amüsement habe ich etwas ironisch, aber doch meines Erachtens nicht aggressiv rübergebracht, indem ich die Geschichte von der GEZ und dem "Mädchennamen" in den Formularen erzählt habe.

Man sollte doch meinen, da ihr, die ihr doch immerhin eine Scheidung hinter euch habt, über eine etwas gelassenere Streitkultur verfügen solltet.
Oder hab ich da, was ihr ja beide abstreitet, doch einen wunden Punkt getroffen?

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Re: @ich glaube, du hast unseren Punkt nicht verstanden....

Antwort von marit am 12.03.2004, 14:31 Uhr

weil das für dich anscheinend überhaupt nicht als Möglichkeit in Betracht kommt.

Wenn dir wichtig ist, daß in einer Familie alle denselben Namen haben, dann kannst du all diesen Probleme dadurch aus dem Weg gehen, daß du, dein Kind UND dein neuer Mann DEINEN Mädchennamen bekommt. Dann seid ihr doch alle unter demselben Namen. Du siehst immer nur die Opposition "Mädchenname behalten= verschiedene Namen". Daß dein künftiger Mann auch euch zuliebe seinen Namen abgeben könnte, habt ihr euch das wirklich GAR NICHT überlegt??? Ich finde, das ist einfach, wenn Kinder da sind, die Einfachste Lösung, mit der alle leben können.

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Urteil

Antwort von RainerM am 12.03.2004, 14:42 Uhr

Ist zwar recht viel Lesestoff, aber wenn du das in aller Ruhe durchgelesen hast, kannst du da sicherlich auch Schlüsse für eure Situation ziehen:

Zitat:

....
Nach § 3 I NÄG darf ein Familienname nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Ein solcher ist nach der verwaltungsgerichtlichen Rspr. dann anzunehmen, wenn das schutzwürdige Interesse des die Namensänderung Beantragenden so gewichtig ist, daß es die Belange der Allgemeinheit, die vor allem in der sozialen Ordnungsfunktion des Namens und in dem sicherheitspolizeilichen Interesse an seiner Beibehaltung zum Ausdruck kommen, sowie die Interessen Dritter überwiegt
.....
Es müssen in der Person des Einzelnen liegende Umstände vorhanden sein, die so gewichtig sind, daß sein Name in Abweichung von der namensrechtlichen Ordnung des BGB geändert werden darf
.....
Ein die Namensänderung rechtfertigender Grund i. S. des Erforderlichkeitsmaßstabs ist mit der früheren Rechtsprechung des BVerwG (BVerwGE 67, 52, 54) anzunehmen, wenn das Wohl des Kindes die Änderung des Familiennamens auch bei angemessener Berücksichtigung der für die Beibehaltung des bisherigen Namens sprechenden Gründe gebietet.
Welche Anforderungen insoweit zu stellen sind, bestimmt sich nach dem Gewicht der jeweils im Einzelfall entgegenstehenden Belange.

Hat sich etwa der nicht sorgeberechtigte Elternteil, der seine Einwilligung zur Namensänderung versagt hat, um das Wohlergehen des Kindes nur wenig oder gar nicht gekümmert oder selbst infolge Wiederverheiratung einen neuen Namen angenommen, zu dem das Kind keine Beziehung hat, so wird er gegenüber einer Namensänderung des Kindes eigene schützenswerte Interessen im allgemeinen nicht ins Feld führen können.

Aus der Interessengewichtung des nicht sorgeberechtigten Elternteils folgt ferner, daß eine Namensänderung nicht schon dann gerechtfertigt ist, wenn sie nur dazu dienen soll, dem Kind mit der Namensverschiedenheit zum sorgeberechtigten Elternteil verbundene Unannehmlichkeiten zu ersparen, die ohnehin als solche nur altersbedingt und damit vorübergehender Natur sind, die gedeihliche Entwicklung des Kindes aber nicht ernstlich beeinflussen (BVerwG, Urteil v. 10. 3. 1983, a.a.O.).

Kinder aus gescheiterten Ehen müssen in gewissem Umfang mit den damit verbundenen Problemen, so auch mit denen einer Namensverschiedenheit zu leben lernen.
Ein etwaiger Erklärungsbedarf der Namensverschiedenheit gegenüber Mitschülern oder gelegentliche Hänseleien sind daher kein wichtiger Grund für eine Namensänderung gemäß § 3 I NÄG.
Dies gilt auch, wenn die Namensänderung nur verdecken soll, daß das Kind aus einer geschiedenen Ehe stammt, um den im Alltag verbundenen Problemen aus dem Wege zu gehen.

Auch der allgemeine Wunsch der Mutter, durch die Namensänderung die Integration des Kindes in den neuen Familienverband nach außen zu dokumentieren, erfüllt nicht die Voraussetzungen der Erforderlichkeit ... .

Weiter ist zu berücksichtigen, wie sich die Namensänderung auf das Verhältnis zwischen dem Kind und dem nicht sorgeberechtigten Elternteil auswirkt.

Eine stabile persönliche Beziehung zu dem nicht sorgeberechtigten Elternteil ist für das Wohl des Kindes ebenso von Bedeutung wie seine Integration in den neuen Familienverband des sorgeberechtigten Elternteils.

Schließlich ist zu berücksichtigen, ob ein Halbgeschwister vorhanden ist, das den wieder angenommenen Namen des allein sorgeberechtigten Elternteils trägt, da grundsätzlich die Einheit des Familiennamens unter minderjährigen Geschwistern gewahrt werden soll
.....

Zitat ende

http://www.vafk.de/urteile/namensrecht/vgh%20baden%20wuerttenberg%201%20s%20929_00.htm

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Einbennung des Kindes in die neue Familie

Antwort von RainerM am 12.03.2004, 14:59 Uhr

So, zum Abschluss noch ein Urteil:

http://www.das-familienrecht.de/pages/udb.htm

und hier ein Tipp, wenn ihr Infos sucht:


http://www.das-familienrecht.de

bzw das beste und sachliste Forum zu allen Familienrechtsthemen:

http://www.das-familienrecht.de/forum/


und überhaupt, für jede Ex:

http://www.exentreff.de/forum/index.htm

Gruss
Rainer

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Re: @Marit

Antwort von Saiya am 12.03.2004, 15:00 Uhr

Hallo Marit,

na, dann wäre die Sache ja zwischen uns aufgeklärt. Wenn Du schreibst, daß Du es eher ironisch gemeint hast, dann nehme ich das auch so an. Dann habe ich das falsch verstanden, wobei der Satz mit dem "degradierend" durchaus provokant von Dir gemeint war, wenn Du es zugibst. ;-)))
Aber ist ja auch Wurscht.

Ist halt so, daß wenn man immer nur das geschriebene Wort vom anderen zu lesen bekommt, kommt es halt auch mal zu Mißverständnissen.

Auch wenn ich geschieden bin und mit meinem Ex gut auskomme, was die Kinder betrifft (und nur was sie betrifft *ggg*), pflege ich doch eine ziemlich laute und heftige verbale Streitkultur, nur wird man ja auch älter und vernünftiger. ;-))) Du hast also bei mir keinen wunden Punkt getroffen.

Deine Geschichte mit der GEZ fand ich übrigens durchaus amüsant. Meine Mutter z. B. hat nach der Scheidung von meinem Vater seinen Namen behalten (u. a. auch wg. ihrer 4 Kids und obwohl die Scheidung wirklich häßlich war). Ihr neuer Mann hat nach seiner 1. Hochzeit den Namen seiner Ehefrau angenommen. Und beide haben diese Namen in ihrer neuen Ehe behalten. Das führt auch äußerst oft zu ziemlichen Mißverständnissen und Lachern.

Wahrscheinlich liegt in meiner eigenen Lebensgeschichte begründet, warum ich kein Problem damit habe, daß ich einen anderen Nachnamen irgendwann habe, als meine eigenen Kinder. Ich sehe das eher amüsant, daß meine Kinder 4 Großelternpaare haben, alle anders heißen und manche Leute da nicht mehr durchblicken. Ganz witzig ist vor allem, wenn dem Mann meiner Mutter gesagt wird, daß mein Junior, also sein nicht leiblicher Enkel, sich ja soooo ähnlich sehen. Zum Schießen und wird auch nicht immer aufgeklärt.... ;-)))

Oh man, heute schreib ich ja wieder Romane. Sorry...

Nix für ungut!

Lieben Gruß
Cindy

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Re: Überreaktion?

Antwort von Inka1 am 12.03.2004, 15:12 Uhr

Hallo Max,
darum geht es doch gar nicht. Aber ich finde Deine Einstellung in Sachen Ehe eben etwas merkwürdig und ich finde das kommt bei Dir auch so rüber als wenn das ein problem sei. Ich gehe mal davon aus das Du auch Kind/er hast und auch nicht mehr mit Deinem Partner zusammen bist, also geht ja auch mal was schief wenn man nicht verheiratet ist.

Ich will nicht nur Zustimmung haben und ich bin auch nicht unreif aber Du kannst Dein Problem mit der Ehe nicht auf andere projezieren und ich finde das kommt bei Dir stark rüber.

Ich kritisiere ja auch nicht das Dein Kind "nur" Deinen Namen hat und nicht den des Vaters. Aber nur deswegen nicht heiraten nur damit man dieses eine Problem (was bei uns ja aus der Welt geschafft ist) nicht zu haben dann finde ich das eher etwas unreif.

Will Dich aber nicht kritisieren hier sondern nur klarmachen wo es mir drum geht.

Inka

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Re: @ich glaube, du hast unseren Punkt nicht verstanden....

Antwort von Inka1 am 12.03.2004, 15:16 Uhr

Hallo Marit,

natürlich habe ich das verstanden, aber es hieß doch immer dem Vater würde was weggenommen...
das wird es doch dann auch wenn das Kind meinen früheren Namen annimmt, ich versteh da den Unterschied nicht. Mit meinem Mädchennamen kann mein kind sich doch dann auch nicht identifizieren, für das Kind ist es doch dann egal ob es den Namen meines neuen Mannes bekommt oder meinen Mädchennamen. Verstehe nicht warum Du immer so auf dem Mädchennamen herumreitest.

Inka

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Re: @Marit

Antwort von MarieMarie am 12.03.2004, 16:55 Uhr

Wie ist das möglich mit dem doppel-Namen für Kinder?

Auf dem Standesamt wurde mir vor vier Jahren gesagt, daß das nicht ginge....

Marie

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Re: @ich glaube, du hast unseren Punkt nicht verstanden....

Antwort von max am 12.03.2004, 21:26 Uhr

Hi!
Ich bins nochmal!
Es geht doch darum: dein Mädchenname ist dein ursprünglicher Name, wurde dir von deinen Eltern (Großeltern deines Sohnes weitergegeben). Wenn ihr alle den Namen deines Mannes annehmt, hat das absolut nichts mit deinem Sohn zu tun. Auch wenn das dann dein neuer Name ist. Er hat trotzdem nichts mit deiner Herkunft und der deines Sohnes zu tun.

Und du sagst: wenn es nicht klappt mit der Ehe, heirate ich nicht mehr und es kommt zu keiner Namensänderung mehr.

Behältst du dann den Namen deines Mannes? Auch wenn ihr nicht im Guten auseinandergehen solltet (ich wünsche euch das nat. nicht, aber ich denke, man sollte immer mit dem Schlimmsten rechnen). Du willst ja jetzt auch nicht mehr an die Ehe mit deinem Ex erinnert werden durch Namen.

lg max

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Re: @ich glaube, du hast unseren Punkt nicht verstanden....

Antwort von Inka1 am 12.03.2004, 22:01 Uhr

Hallo Marit,

also ich glaube Du verwechselst hier was ich habe nie gesagt das ich durch den Namen nicht mehr an meinen Ex Mann erinnert werden will.

Wenn ich nicht wieder heiraten würde dann würde ich selbsverständlich meinen jetzigen Namen behalten.

Ich glaube irgendjemand anders hat hier mal geschrieben das sie durch den Nachnamen nicht mehr an die Ehe mit dem Ex erinnert werden will, aber ich war das definitiv nicht.

Inka

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Re: @ich glaube, du hast unseren Punkt nicht verstanden....

Antwort von max am 12.03.2004, 22:04 Uhr

Finde aber trotzdem dass das Kind den Nachnamen von einem leiblichen Elternteil haben sollte. Und nicht den, den du annimmst nach der Heirat. Denn das ist absolut nicht die Herkunft deines Sohnes.

lg max

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Re: @ich glaube, du hast unseren Punkt nicht verstanden....

Antwort von Inka1 am 12.03.2004, 22:26 Uhr

okay das ist Deine Meinung und das akzeptiere ich, aber dann akzeptiere auch das in unsere Familie keiner ein Problem damit hat wie wir es künftig regeln, nämlich das mein Kind meinen künftigen Namen annehmen wird.

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Re: @ich glaube, du hast unseren Punkt nicht verstanden....

Antwort von max am 12.03.2004, 22:30 Uhr

Ist ok! Nur hast du immer wieder drum herum geredet, wenn wir agumentiert haben. So als wolltest du das nicht sehen oder wahrhaben.

Keine Ahnung, ihr müsst damit leben.

lg max

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Re: @ich glaube, du hast unseren Punkt nicht verstanden....

Antwort von Inka1 am 12.03.2004, 22:32 Uhr

Wo hab ich denn drum herum geredet ? Ich habe in meinem 2. Posting zu diesem Thema schon zu verstehen gegeben wie wir es machen werden.

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