Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von alberto_miguel am 02.07.2005, 13:36 Uhr

nach 5 monaten funkstille meldet er sich wieder und will sein Kind für 4 Tage haben???

schwierige sache.
wenn er die vaterschaft anerkannt hat und somit besuchsrecht hat musst du,es sei denn es gibt trifte gründe die das verhindern.
ansonsten sagen beamte,häufig besuchsrecht zu verweigern geht erst nach 2 jahren ohne jedlichen kontakt.
du kannst aber das jugendamt drum bitten das jemand als begleitperson (nennt man glaube dann beträutesbesuchsrecht) bei dem treffen dabei ist.
wenn dein ex arbeitet und genug verdient um den regelsatz zu zahlen (eigenbedarf darf nicht unterschritten werden) ,kannst du ihn verklagen zum zahlen.
mütter sind in deutschland dazu verpflichtet den unterhalt fürs kind zu erwirken.

hoffe konnte helfen

 
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