Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Leena am 07.07.2005, 22:41 Uhr

NEIN das stimmt so nicht

"auch wenn man den vater nicht angibt, bekommt man unterhaltsvorschuss und auch alle anderen leistungen der ämter !!! "

Na, nach meinen Erfahrungen stimmt diese Aussage nicht wirklich! Unterhaltsvorschuss bekommt man meines Wissens nur, wenn man glaubhaft versichern kann, nicht zu wissen, wer der Vater ist, aber nicht, wenn man sich schlicht weigert, konstruktiv bei der "Ermittlung" des Vaters "mitzuwirken". Und bei der Sozialhilfe (die es zu meiner Zeit noch gab) wäre mir der Unterhalt als fiktives Einkommen angerechnet worden, da ich schließlich bewusst auf die Möglichkeit, den Unterhalt beim Vater geltend zu machen, verzichtet habe (wegen "mangelnder Kooperation"). Da hätte ich schon bewusst Falschaussagen machen müssen, um Leistungen zu erhalten, und nicht nur "einfach nichts sagen". Und "bewusst lügen" oder "einfach schweigen" - das sind doch noch zwei sehr verschiedene paar Schuhe!!!

 
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