Geschrieben von Janka_ am 31.05.2004, 20:47 Uhr |
Mutter-Kind-Kur und Sozialhilfe
Hallo!
Habe Samstag meinen Bescheid bekommen, dass Fips und ich nach Widerspruch nun doch fahren dürfen. "freu"
In dem Schreiben ist aber bereits eine feste Einrichtung mit Termin vorgegeben. Na toll. Ich mache eine Umschulung und habe feste Ferienzeiten. Und eigentlich wollte ich auch in ein anderes Haus. Weiß jemand, ob man da noch was ändern kann? Eigentlich kann ich auch nur 2 Wochen weg. Die Kur ist ja eigentlich 3 Wochen lang.
Und der nächste Punkt, ich bekomme zum Unterhaltsgeld vom Arbeitsamtund Unterhalt noch ergänzende Sozialhilfe. wie sieht es damit aus? Hatte mal was gelesen, dass es Zuschüsse für Kleidung oder ähnlichem aufwand für eine Kur gibt. Gilt das noch, und wieviel gibt es dafür? hab nämlich anderseits auch mal gelesen, dass der Sozialhilfesatz entsprechend gekürzt wird, für den Zeitraum der Abwesenheit. Also, was ist da nun besser? Angeben oder nicht? Bzw. ist nicht angeben strafbar?
LG Janka
- Mutter-Kind-Kur und Sozialhilfe - Janka_ 31.05.04, 20:47
- Re: Mutter-Kind-Kur und Sozialhilfe - n_tim 31.05.04, 20:56
- Re: Mutter-Kind-Kur und Sozialhilfe - Janka_ 31.05.04, 21:47
- Re: Mutter-Kind-Kur und Sozialhilfe - n_tim 31.05.04, 22:34
- Re: Mutter-Kind-Kur und Sozialhilfe - Idgie 31.05.04, 22:41
- Re: Mutter-Kind-Kur, hab da mal ne Frage - Muggel 31.05.04, 23:10
- @Muggel - Janka_ 01.06.04, 1:22
- RE@Janka : Danke :-) o.T. - Muggel 01.06.04, 11:09
- @Muggel - Janka_ 01.06.04, 1:22
- Re: Mutter-Kind-Kur, hab da mal ne Frage - Muggel 31.05.04, 23:10
- Re: Mutter-Kind-Kur und Sozialhilfe - Idgie 31.05.04, 22:41
- Re: Mutter-Kind-Kur und Sozialhilfe - n_tim 31.05.04, 22:34
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