Geschrieben von puschell am 03.08.2005, 23:02 Uhr |
muss man ???
muss man den kindsvater angeben auch wenn man nicht vom staat den unterhaltsvorschuss beantragen will ??
natürlich nicht..................
Antwort von monschischi am 04.08.2005, 13:07 Uhr
das einfachste ist wohl du erkundigst dich beim ja
Re: muss man ???
Antwort von Mini-mum am 04.08.2005, 13:59 Uhr
Nein, in Deutschland gibt es keine gesetzliche Grundlage, die dich dazu verpflichten würde. Lass dich aber bitte beim Jugendamt dazu beraten, du verzichtest damit nämlich auf so einige Rechte deines Kindes. Nicht nur, dass du keinen Unterhaltsvorschuss erhalten kannst, dein Kind ist gegenüber seinem Vater auch nicht erbberechtigt und erhält im Falle seines Todes keine Halbwaisenrente. Es gibt noch einige andere Dinge, die wichtig sind, aber die Mitarbeiter des Jugendamtes kennen sich da sehr gut aus. Ich selbst, habe aus sehr persönlichen Gründen keine Angabe zum Vater meines Sohnes gemacht, mich aber von einem Mitarbeiter des Jugendamtes beraten lassen, da ich mir über die Konsequenzen im Klaren sein wollte. Für mich persönlich habe ich entschieden, dass mein Sohn, sollte er das wünschen, sich selbst ( ab 18 ) um die Anerkennung durch seinen Vater bemühen kann. Auch dabei steht ihm auf Wunsch das Jugendamt bei. Für eine Vaterschaftsklage durch das Kind gibt es im Übrigen auch keine Verjährungsfrist.
Überleg dir trotzdem genau was du tust, ich selbst bin in der glücklichen Lage finanziell voll und ganz für mich und meinen Sohn aufkommen zu können.