Geschrieben von Madlen_24 am 08.01.2003, 12:48 Uhr |
Muss der KV bescheid sagen wenn er die Tochter mal nicht nehmen kann?
Hallo,
danke erstmal für deine Antwort. Aus dem Grund, weil ja meine Tochter das Verlangen hat ihren Papa zu sehen, regt es mich ja auch auf das er wenn er schon nicht kann, nicht absagt und somit die noch größere Enttäuschung bei ihr verursacht, wenn er einfach nur nicht kommt und sie wartend mit ihrer gepackten Tasche da sitzt und ich sie trösten muss (er ja auch nicht telefonisch erreichbar ist). Deswegen die Frage ob er das nicht muss.
Meine Tochter, heisst jetzt auch schon so mit dem Nachnamen, den ich angeheiratet habe. Aber das eine Adoption ohne Einverständnis vom KV geht, ist mir neu. Seit wann kann man das denn einfach so machen? Ich habe das aber auf keinen Fall vor, denn sie hat nun mal nur EINEN Papa und der soll es auch bleiben, auch wenn sie den eigentlichen Vater an meinem Mann hat. Den sie aber nicht Papa nennt sondern beim Vornamen.
LG Madlen
- Muss der KV bescheid sagen wenn er die Tochter mal nicht nehmen kann? - Madlen_24 08.01.03, 10:05
- *lach* ich bin natürlich 24 Jahre alt und nicht lang *peinlichpeinlich* o.T. - Madlen_24 08.01.03, 10:14
- Re: Muss der KV bescheid sagen wenn er die Tochter mal nicht nehmen kann? - Adaeze 08.01.03, 12:21
- Oh, vorsicht! - RainerM 08.01.03, 12:44
- Re: Oh, vorsicht! - Madlen_24 08.01.03, 12:52
- Re: Muss der KV bescheid sagen wenn er die Tochter mal nicht nehmen kann? - Madlen_24 08.01.03, 12:48
- Oh, vorsicht! - RainerM 08.01.03, 12:44