Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Adaeze am 08.01.2003, 12:21 Uhr

Muss der KV bescheid sagen wenn er die Tochter mal nicht nehmen kann?

hallo madlen,

also erstmal hat deine tochter genau so ein recht auf umgang wie der vater und somit hat der vater natürlich nicht nur das recht auf umgang sondern genau so die pflicht dazu. vielleicht solltest du nochmal in ruhe mit ihm darüber reden und ansonsten dich ggf. ans jugendamt oder einen anwalt wenden.

zu der sache mit dem "falls mir mal was passiert" glaube ich, dass es so ist, dass der KV das kind dann bekommen würde ausser dein jetziger mann hat die kleine adoptiert. dann wäre der KV aber auch nicht mehr unterhaltspflichtig. übrigens muß der KV nicht seine zustimmung zu einer adoption geben. es dient dem kindeswohl, dass das kind genau so heißt, wie die restliche familie in der es lebt (das wäre nur eine begründung)und ausserdem hast du ja das alleinige sorgerecht.

 
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