Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Angelika49 am 31.10.2005, 18:30 Uhr

muss Linda voll und ganz Recht geben

Ich habe damals auch das Problem gehabt.

Und meine Einstellung war oder ist....wenn ich nicht weiss wer der Vater ist dann halt ich den Mund.

Der KV bzw. der Erzeuger meiner Tochter hat auch die Vaterschaft abgestritten. Nur ich wußte wer der Vater war.

Der Erzeuger hatte auch seinen Freund mit angegeben....der auch mein Freund war...nur mit ihm ist nieee was gelaufen.

Ich wußte genau wer der Vater ist.

Es wurde durch das JA einen Vaterschaftstest gemacht und alle beiden mußten Blut lassen wobei der Erzeuger noch nicht mal erschienen ist.
Der ist später zwangsvorgeführt worden.

Das Resultat...99,9997 % da konnte er nicht mehr abstreiten.

Die ganze Vaterschaftsuntersuchung mußte er alleine bezahlen.

Wie meine Tochter 18 Jahre alt war hatte er noch 27.000,-- DM Schulden bei uns.

Wir haben dann einen RA eingeschaltet und ihn so unter Druck gesetzt das er innerhalb von 2 Jahren die Schulden beglichen hat.

Das Kind ist der Kläger dann mit 18 Jahren. Das Jugendamt hatte bei mir die "Amtspflegschaft* heute heisst es "Beistandschaft" oder so ähnlich.

Wenn Fragen noch sind bin gerne bereit dazu. Viele Unterschiede gibt es ja nicht.

LG Angelika

P.S. aber evtl. der Vater oder vom ONS finde ich unfair.

 
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