Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Murmeline am 03.08.2005, 14:34 Uhr

moment mal...

Na ja, die Frage ist, ob sie überhaupt Erziehungsgeld erhält...das Einkommen des neuen Partners dürfte ja hier maßgeblich sein!

Und wenn der Kindesvater berufstätig ist, gibt es normalerweise auch kein UVG, da er ja zahlungsfähig sein dürfte! Sie sollte schnellstmöglich beim Jugendamt eine
UNTERHALTSBEISTANDSCHAFT
beantragen - das Jugendamt kümmert sich dann um Festsetzung, Titulierung usw. des Unterhaltes! Oder sie wendet sich in dieser Angelegenheit an einen Rechtsanwalt.

 
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