Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Saiya am 14.04.2004, 11:10 Uhr

Mir fällt gerade siedendheiß ein: Wie ist das mit der Krankenversicherung?

Hallo Elisabeth,

dein Noch-Ehemann bleibt so lange bei Dir krankenversichert bis Ihr beide rechtskräftig geschieden seid. Extra mitteilen mußt Du das der KV aber nicht.

Ich z. B. warte gerade auf mein rechtskräftiges Scheidungsurteil, damit ich zur KV rennen und mich selber versichern kann. Bis jetzt bin ich nämlich immer noch bei meinem Ex versichert.

Lieben Gruß
Cindy

 
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