Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Limayaya am 19.12.2017, 7:23 Uhr

Mir fällt da gerade noch was anderes ein:

hab jetzt die Gesetzestexte nicht da...aber:
-über die religiöse Erziehung entscheiden die Eltern gemeinsam
-ab 14 Jahren entscheidet das Kind gemeinsam
-ab 12 darf am "status" nicht ohne die Zustimmung des Kindes etwas geändert werden.

Daraus lässt sich auch schließen: ihr habt euch damals gemeinsam für eine Erziehung in der ev. Kirche entschieden, Kind wurde entsprechend getauft und besuchte in er Schule den entsprechenden Reli-Unterricht. Es ist ja auch so, dass dadurch, dass euer Sohn den Reliunterricht von Anfang an besucht hat, der KV jetzt nicht einfach daran etwas ändern könnte: ohne deine Unterschrift kann er den Jungen nicht aus dem Reliunterricht abmelden.

Die Konfi ist ja jetzt eigentlich keine "neue" Sache, sondern nur die Fortsetzung der relilgiösen Erziehung. Sollte meine Argumentation stimmig sein (bitte mit JA oder Rechtsanwalt klären), braucht ihr gar nicht die Zustimmung des Vaters. Im Gegenteil, er könnte mit seinem "Nein" nichts ausrichten, solange du nicht auch gegen die Konfi bist.

 
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