Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Petra28 am 12.12.2021, 18:12 Uhr

Meine waren nicht ganz so jung…

Ich meine, Grundschulalter oder letztes Kindergartenjahr beim ersten Mal (es gab mehrere Termine über die Jahre). Nur zur Einordnung.

Bei uns war es so, dass wir zum Gericht mussten und die Kinder dann ohne mich im Büro des Richters befragt worden sind. Ich meine mich zu erinnern, dass die damalige Jugendamtsmitarbeiterin meinte, es würden leider jetzt auch jüngere Kinder als meine befragt.

 
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