Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 11.03.2018, 20:11 Uhr

Mein halbwegs fundiertes US-Wissen sagt...

... jetzt hab ich erst den anderen Beitrag gesehen und beantwortet....

Mein halbwegs fundiertes US-Wissen sagt:

"USA" ist in diesem Fall NICHTS. Du musst wissen, in welchen Bundesstaat er lebt: Unterhalt ist Staaten-Sache.

Grundsätzlich kann das Kind in D klagen, soll den KV in USA angeben. Er wird angeschrieben und geladen als Beklagter.

Gleichzeit kannst Du auch rausfinden welches government department im jeweiligen Bundesstaat den child support bearbeitet. Hier bei mir ist es das Finanzministerium (dor = department of revenue). Denen würde ich den Titel etc. übersetzt zukommen lassen (ich würde es ggf. erst Mal mit einer einfachen Übersetzung versuchen, kannst ja selbst machen). Sie werden ihn anschreiben. Da nicht gezahlter Unterhalt in den USA sicherlich KEIN Kavaliersdelikt ist, könnte ihn das ggf. schon aufrütteln.

Ansonsten eben: in D klagen,. dann das Urteil an das Finanzministerium zuleiten zur Vollstreckung. Wichtig: ihn sofort in Verzug setzen!
Ggf. schickt Du mir den Brief noch schnell und ich schicke ihn registered weiter.

LG

D

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