Für alleinerziehende Eltern

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von Phila83  am 29.04.2022, 22:49 Uhr

Mein Sohn möchte zu mir ziehen

Das ist jurisrisch falsch. Wenn die Mutter dem nicht zustimmt, dann muss er klagen.

Habe das Anfang des Jahres selber gehabt.
Ich habe seinem Antrag nicht zugestimmt bzw widersprochen.
Als Widerspruch reicht ein schriftliches "Nein, ich stimme dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zu."
Dann muss der KV halt zum Gericht gehen.
Bei uns war der Ausgang, das ich weiterhin das alleinige Sorgerecht habe. Auch deswegen, weil es keine Gesprächsbasis gibt. Und der Richter meinte, dass es keinen Sinn macht Eltern, die sowieso nicht mehr miteinander reden können, auch noch das gemeinsame Sorgerecht aufzuerlegen.
Wir werden demnächst eine Mediation bei der Diakonie machen. Habe ich beim Urteil zugestimmt.
Ich denke nicht, dass es funktionieren wird bei uns.
Er hat sich um Ostern rum ein paar Grätschen erlaubt.

Aaaandere Geschichte...

 
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