Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von MelleMeck am 19.05.2005, 19:18 Uhr

Mehr Geld für Alleinerziehende?

Hallo, habe die letzten zwei Wochen mit Magen-und Darmgrippe der Jungs, Wäschealarm deswegen und mit Pflege meiner Deppression verbracht (Bäh!) Nun rief eben meine Oma an, sie hätte gelesen, dass Alleinerziehende pro Kind 154€ mehr geld bekommen würden!!! Ach, dass würde mich echt retten!!! War letztes Jahr zu stolz alles zu beantragen, was ich an Möbel, ect. noch gebraucht habe und hatte alles von meinem bischen Erspartem genommen und nu´ist ja mit Hartz 4 ein bisserl knapp... Hätte samstags arbeiten können, aber meine Mutter hat mal wieder einen Rückzieher gemacht... Danke auch für die Hilfe - Was die mir alles versprochen hat, als ich es erwog auszuziehen... Haha!!! Aber egal... Weiß jemand Näheres über diesen Finanziellen Glückfall?

 
5 Antworten:

Re: Mehr Geld für Alleinerziehende?

Antwort von tachpost am 19.05.2005, 19:48 Uhr

Hab ich nix von gehört,und bezweifle das auch stark.

Gruß
Birgit

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Re: Mehr Geld für Alleinerziehende?

Antwort von Lea-Ayleen am 19.05.2005, 22:05 Uhr

ich habe es zwar in einer zeitung gesehen, doch auch schnell überlesen.
ich mach mich noch mal schlau.#wenn ich was weiß, meld ich mich

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ich habs!

Antwort von Lea-Ayleen am 19.05.2005, 22:31 Uhr

Zitat:
... ob und wie viel Kinderzuschlag Ihnen zustaht, können sie jetzt auf www.bmfsfj.de ausrechnen lassen. denn die am 1.1.05 eingeführte förderung für familien mit geringem einkommen beläuft sich auf 140 Euro pro kind und monat und wird bis zu 36 monaten lang gezahlt.
Zitat ende

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Re: ich habs!

Antwort von kleinerRubin am 19.05.2005, 22:45 Uhr

Alleinerziehende, deren Ex-Partner für das Kind Unterhalt zahlen, bekommen das nicht, wurde mir die Tage gesagt. Würde ich 40 Euro weniger Unterhalt vom Ex bekommen (er zahlt 192 €), würden mir die 140 € zustehen. *Was da wieder zusammengerechnet/verrechnet wird ist mir schleierhaft*.

Rubinchen

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ich muss noch mal....

Antwort von Lea-Ayleen am 19.05.2005, 22:46 Uhr

Als Faustregel gilt: Eltern mit minderjährigen Kindern, die nur
Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
beziehen und sonst kein Einkommen bzw. Vermögen haben, können
daneben nur das Kindergeld, aber keinen Kinderzuschlag erhalten.

was sicher viele interessiert.

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