Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Elisabeth mit Fumi & Temi am 21.11.2005, 14:39 Uhr

Mal ´ne Frage ...

Hallo Mareike,

grundsätzlich stimme ich Dir zu. Es gibt nur zwei Sachen, weswegen ich Traumfängers Ansprüche dann doch gerechtfertigt finde.

1. handelt es sich bei ihr um Trennungsunterhalt, nicht um nachehelichen Unterhalt. Ich finde schon, daß das ein Unterschied ist. Das Trennungsjahr soll ja grundsätzlich eine Aussöhnung möglich machen. Daher halte ich es für nicht hilfreich, wenn die Frau dann schon ihr ganzesd Leben umkrempeln muß. Ganz abgesehen davon, finde ich es auch nicht zu viel verlangt, ihr diese Trennungsjahr Zeit zu geben, ihr Leben (wieder) in den Griff zu kriegen.

2. vermischt Traumfängers Ex da zwei Sachen auf eine ganz und gar unschöne Weise. Er kürzt ihr das Geld, damit sie zu ihm zurückkommt. Ja, hallo? Mal davon ab, daß sowas natürlich nicht funktionieren kann: Will er wirklich, daß sie wegen dem Geld zu ihm zurückkommt?

Ich stimme Dir aber insoweit zu, als daß ich nach der Scheidung als Frau (oder Mann - bin da geschädigt) immer darauf achten würde, auch finanziell selber zurechtzukommen.

Gruß,
Elisabeth.

 
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