Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 08.01.2004, 14:43 Uhr

Mal ne Frage....

Hi,
meinst du eine anzeige wegen Verstoses gegen die Unterhaltspflicht?

Soweit ich weiss braucht man keinen Anwalt, weil das eine Strafsache ist.
Ob es bei dir dazu ausreicht, was da bisher gelaufen ist, weiss ich aber nicht...

Oder meinst du ihn auf Zahlung von Unterhalt verklagen?

Wenn du das bei laufender Beistandschaft tust, denke ich, würde die Beistandschaft ungültig werden, oder was auch immer....
Du willst ja, dass das Jugendamt die IUnteressen zugunsten des Kindes vertritt, darum kläre das am Besten mit dem Sachbearbeiter.... mach ihm erstmal deutlch, wie sehr du auf das Geld angewiesen bist und du nicht länger ein Spielball des Vaters sein willst/kannst.

Aber warte erstmal ab, vielleicht klärt es sich ja....

 
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