Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Richie am 25.05.2005, 14:07 Uhr

mal langsam

Hallo vallie,

auf meine Argumentation in meiner Antwort auf Nurit bist Du überhaupt nicht auf meine Argumente betreffs Sorg-Losigkeit und deren Herabsetzungs- und Kränkungsfolgen eingegangen.
Ja noch schlimmer, Du hast mich falsch zitiert und mir Behauptungen unterstellt, die ich nicht geäußert hatte, denn von einer Mehrzahl von ''bösen Müttern'' war bei mir nie die Rede.
Und Du wirst keinem Vater, der sorglos von der Mutter gehalten wird,
widerlegen können, daß er bei gleichberechtigter Elternschaft in gemeinsamer elterlicher Sorge zu einem verantwortungsvollen Vater herangewachsen wäre, ebenso wenig wie du beweisen könntest, daß ein Vater auch mit elterlicher Sorge sorglos geblieben wäre.
Und das seelische Gesundheitsrisiko, das für ein Kind durch den Mangel eines
zugewandten leiblichen Vaters entsteht,
nimmst Du billigend in Kauf für die Vermeidung von ein paar läppischen Unterschriften und einer evtl. bisweilen nervigen Beteiligung an der Sorge fürs Kind. Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
Du erwartest doch wohl nicht allen Ernstes von einem sorglos gestellten Vater (laut § 1626 und 1626a BGB), daß er sich verpflichtet und berechtigt sieht, für sein (sich um sein) Kind zu sorgen. Denn. mit welchem Recht könntest Du Sorge von ihm erwarten?

MfG richie

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.