Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Anita_65 am 04.12.2004, 19:42 Uhr

Laaaaang

Hallo,
letzten Montag rief mich die Sachbearbeiterin meiner Bank an. Sie sagte, sie würde sich wegen der Überweisung aus Österreich (= Unterhaltszahlung meines Exfreundes für meinen 7jährigen Sohn)an, weil die wieder zurückgerufen worden wäre. Ob ich etwas näheres wisse. Ich verneinte, und nach einigem Hin und Her sagte sie mir, der Rückruf erfolgte mit der Begründung: der Kontoinhaber ist verstorben. Ich dachte zuerst an einen schlechten Scherz und war auch total geschockt. Ich muss dazu sagen, dass wir nicht mehr zusammen waren, aber der Kontakt Vater/Sohn sich langsam aufbaute und auch unser Verhältnis als freundschaftlich zu bezeichnen war.
Da ich bei der Familie (Mutter, Bruder, Schwester) meines Ex nach 5 Jahren Funkstille nicht so einfach anrufen wollte, rief meine Kollegin "anonym" an und wollte mit meinem Ex sprechen. Die Aussage bestätigte sich. Es ist komisch, ich kann es nicht beschreiben. Obwohl ich alleinerziehend bin und war, komme ich mir jetzt mehr verlassen vor als vorher. Ich habe der Mutter im Betrieb auf den Anrufbeantworter gesprochen und um Rückruf gebeten. Bis jetzt hat sich niemand gemeldet. Wie soll ich mich verhalten? Mein Ex ist am 19.11. tödlich verunglückt und ich weiss offiziell eigentlich noch gar nichts. Mein Kleiner wird jetzt nie mehr die Gelegenheit haben, seinen Vater zu sehen, das ist bitter. Bitter ist natürlich auch, dass Anton uns grosszügig (€500/Monat)unterstützt hat, was jetzt natürlich wegfällt. Ich habe jetzt auch Existenzängste, denn ich arbeite seit 1 Jahr nur mehr halbtätig. Meine Stelle wurde damals im Zuge einer Umstrukturierung wegrationalisiert und ich habe dafür einen Halbtagesjob angeboten bekommen. Bei der Arbeitslage momentan finde ich so schnell auf keinen Fulltime-Job. Ich habe gehört, mein Sohn hat Anspruch auf Halbwaisenpension, allerdings wird die nicht viel helfen, Anton war 35 Jahre alt.

Antons Schwester erzählte mir damals immer, dass Anton "der Böse" wäre und keinen Kontakt haben möchte, deshalb würde sich auch niemand in der Familie trauen, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Als er sich in den letzten 1 1/2 Jahren mehr oder wenig regelmässig meldete, habe ich natürlich nicht danach gefragt. Inzwischen denke ich, dass sich die Familienmitglieder sehr wenig miteinhander unterhalten haben oder die Schwester gelogen hat. Sonst würden sie sich doch mal melden, 3 Wochen nachdem Anton verstorben ist!
Wie soll ich mich verhalten? Was würdet ihr machen? Meine Freundin meinte, sie würden sich wegen dem Testament/Erben etc nicht melden. Das kann ich fast nicht glauben, die werden doch nicht nur ans Geld denken. Nach so kurzer Zeit schon. Ich als Oma möchte jedenfalls schon meinen Enkel sehen, wenn mein Sohn gerade verstorben ist. Was soll ich tun?
Danke
Anita

 
8 Antworten:

Re: Laaaaang

Antwort von sweety28 am 04.12.2004, 20:33 Uhr

Oh mein Gott...dass das n "Schock" war,das von der Bankangestellten zu hören glaube ich Dir !!!
Auch wenn man nicht mehr viel miteinander zu tun hat(te) ist das ein verlust der schmerzt.Weil IRGENDWANN hat man sich ja mal "geliebt" oder was auch immer und darauss ist ein Kind entstanden. ;o((
Das mit der Fam. ist schwierig.Ich würde auch sagen,melde Du Dich bei Ihnen.Aber nicht um zu fragen wie das nun mit dem finanziellen weiter geht.Schicke doch zunächst einmal eine Trauerkarte hin.Und rufe ein wenig später an ?!Ich weiß natürlich nicht warum es so ist das da kein Kontakt zw. Euch war,aber in solchen Momenten kann und sollte man nahe zusammen rücken.Und eben weil dort ein Kind ist was von Ihm ist...ich denke die Oma wird es sich entweder wünschen Ihn dann zu sehen oder es ablehnen aus Angst vor dem großem Schmerz Ihren verlorenen Sohn immer darin wieder zu erkennen...versuch es...
Also ich würde es tuen...mehr als eine Absage kannst Du Dir nicht einfangen...aber zumindest hast Du dann gezeigt dass das nicht spurlos an Dir vorüber ging ;o(
Liebe Grüße
sweety

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Re: Laaaaang

Antwort von Mailady am 04.12.2004, 22:44 Uhr

Hallo,

erst mal mein herzliches Beileid, muss schon ein komisches gefühl sein. Ich würde auch versuchen erst mal mit der Familie in Kontakt zu treten und wegen dem Geld einfach mal beim Jugendamt nachfragen die müssen doch wissen wie es weiter geht. Dein Sohn hat Anspruch auf Halbwaisenrente was allerdings nicht vom Alter eines Ex abhängt sondern von dem was er zu Lebzeiten verdient hat. Auch hat ja dein Sohn einen rechtlichen Erbpflichtanteil und normaler Weise müsstest du doch auch von irgend einem Amt bescheid bekommen. Vielleicht stellst auch du deine Frage noch mal bei Frau Bader im Rechtsforum sie weiß das ganz sicher.
Viel Kraft und Glück!!
LG

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Re: Laaaaang

Antwort von desireekk am 05.12.2004, 10:26 Uhr

Auch wenn das für Dich raffgierig klingen mag:

Du hast dafür Sorge zu tragen, daß Euer Sohn seine Waisenrente und auch sein Erbe erhält!

Ich würde: nach Österreich fahren, vorher das zuständige Jugendamt (oder wie das dort heisst) ausfindig machen, und auch einen Termin bei der dortigen gesetrzl. Rentenversicherung.
Dazu auch einen Termin mit den Eltern deines Ex-Freundes, da sie wahrscheinlich erbtechnisch die nächstesn Verwandten sind.

Mach Dich mal vorher schlau, wie die Erbfolge in Österreich nach dem Gesetz aussieht.
Mit Internet ist das ja recht einfach.

Bitte doch die Familie Euch Fotos zu überlassen und wenn sie ein paar Anekdoten über den Papa wissen, diese für den Kleinen aufzuschreiben.

Hab ich gerade schnell bei Google.at gefunden:

Sollte der Papa keine weiteren Kinder gehabt haben (und auch kein testament hionterlassen haben), ist Euer Sohn Alleinerbe:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge

ganz unten.

Du hast die Pflicht, dieses Erbe für dein Kind einzufordern.
Klar, die Verwandtschaft meldet sich sicher nicht freiwillig!


Ich hab niochmal ein bißchen gesucht und ein paar sachen gefunden:

Sollten die Verwandtschaft als erben eigesetzt worden sein:


§ 142 ABGB:
Die Schuld eines Elternteils, dem Kind den Unterhalt zu
leisten, geht bis zum Wert der Verlassenschaft auf seine Erben über.
In den Anspruch des Kindes ist alles einzurechnen, was das Kind nach
dem Erblasser durch eine vertragliche oder letztwillige Zuwendung,
als gesetzlichen Erbteil, als Pflichtanteil oder durch eine
öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Leistung erhält. Reicht
der Wert der Verlassenschaft nicht aus, um dem Kind den geschuldeten
Unterhalt bis zum voraussichtlichen Eintritt der
Selbsterhaltungsfähigkeit zu sichern, so mindert sich der Anspruch
des Kindes entsprechend.
---------------

Schau mal huier:

http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/

dort Suchwörter eingeben.

Evtl. gibt es Fristen zur Geltendmachung, die können auch manchmal nur Wochen betragen!

ich hoffe, Du verstehst mein Psoting richtig.

Viele Grüße

Désirée

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Ergänzung

Antwort von desireekk am 05.12.2004, 10:54 Uhr

Nachdem ich gerade beim Googeln war:

www.pensionsversicherung.at

http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-10748.html

http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-15207-AD-10748.html

http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-15205-AD-10748.html

http://www.bmsg.gv.at/cms/site/attachments/6/5/0/CH0339/CMS1064306288445/sozialschutzsysteme_teil1.pdf

http://www.deutschlandsberg.at/web/download/formular/601_34a.pdf

Ich hoffe, das hilft weiter...

Viele Grüße

Désirée

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Re: Ergänzung

Antwort von sweety28 am 05.12.2004, 12:26 Uhr

Und jetzt stell DU DIR mal vor DEIN Sohn ist tödlich verunglückt,DU hast NICHTS mit der Frau und dem Enkel zu tun (aus welchen Gründen auch immer-man weiß ja NICHT warum es so ist...was der Vater zu Lebzeiten über sie erzählte etc pp-vielleicht wissen sie auch garnicht wo sie wohnt....) und DANN kommt diese Frau an,kurz nachdem DEIN Sohn verstorben ist,sagt mal schnell Herzliches Beileid und fängt dann prompt an wie es mit dem Erbe aussieht usw...findest DU das nicht auch ein wenig unverschämt ???
Natürlich hat sie/das Kind Anspruch darauf...will ich auch garnicht abstreiten...aber da jetzt sofort hinterher zu hechten finde ich nicht unbedingt angebracht.
Ich finde sie sollten sich erst mal zusammen setzen , sich näher kommen usw und dann wird das andere sicher von alleine folgen...

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Liebe Sweety

Antwort von desireekk am 05.12.2004, 13:12 Uhr

Liebe Sweety,

ich habe öfter mit Todesfällen in (mir wildfremden) Familien zu tun.
Und ich erlebe zu 70-80% eines: Beim Erben hört jeden Freundschaft auf!

Und: es gibt nun mal Fristen die einmzuhalten sind.

Oder wie will sie später ihrem Sohn klar machen, daß er zwar hätte was erben können, sie das aber aus Pietätsgründen gelassen hat?

Weißt Su sweety, es ist eine Frage der Art, wie man so ein Thema anspricht. Das muss deshalb doch nicht verwerflich sein, wenn jemand sein ganz normales Recht im Anspruch nimmt?

Warum sollte sie der familie "nahekommen" müssen?
Bisher war da dch auch nichts.Ob das wirklich der Wille des Verstorbenen war, kann man ja schnell "erfühlen" und herausbekommen.
Immerhin hält es die Familie ja nicht mal für nötig den Enkel zu benachrichtigen. Immerhin hat dieser hjjetzt keinen Vater mehr.
Ich finde, der Kleine hätte zumindest die Chance bekommen sollen, am Grab Abschied nehmen zu können.
Und: irgendjemand muß den dauerauftrag widerrufen haben, zumindest ist das in D so, wenn jemand stribt, sonst läuft dieser erst Mal weiter...

Nein, ich kann nicht unverschämtes daran finden, über gesetzliche Dinge zu reden...
Manche Fristen lssen da keine langen Anstandsfristen zu.

Viele Grüße

Désirée

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Re: Liebe Sweety

Antwort von sweety28 am 05.12.2004, 18:09 Uhr

Also da kann man nun eine Endlos Diskusion drauss machen...
Das beim Erben die Freundschaft aufhört kenne ich nur zu gut-war auch bei uns in der Fam. so...LEIDER !!
Aber nun denn.Wie gesagt,vielleicht wissen die Leute garnicht wo sie wohnt o. wo sie sie hätten erreichen können.WIR wissen es ja nicht !!! Und da finde ich es ganz einfach UNANGEBRACHT da JETZT dann hin zu hechten um zu schauen was es wohl zu erben gibt für den Kleinen !!! Ist meine meinung - so...
Und da wird jeder seine eigene meinung zu haben.
Meine ist ganz einfach das sie sich wenn erst mal näher kommen sollen (was eben all die Jahre NICHT passierte) und DANN werden entweder die Fam selber oder sie das eben ansprechen können wie es aussieht mit dem Erbe...was aber so oder so ein äußerst unangenehmes Thema ist vor allem wenn man wie gesagt sonst auch nichts mit denen zu tun hatte !!!

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Re: Laaaaang

Antwort von Anita_65 am 05.12.2004, 21:19 Uhr

Vielen Dank für Deine Recherchen! Ich werde mich morgen mal erkundigen, schaden kann es ja nicht. Mit den Fristen muss ich anscheinend wirklich aufpassen, dass hat mir eine Freundin bestätigt. Ich werde Euch auf dem Laufenden halten - falls es Euch interessiert.
Anita

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