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Geschrieben von Mirakel am 24.03.2003, 19:53 Uhr

Kostenbeteiligung des Kindsvater am Kindergartenbeitrag

Kurz nach bekannt werden der Schwangerschaft hat sich der KV von mir getrennt. Ich bin direkt wieder arbeiten gegangen um ihm nicht auf der Tasche zu hängen. Habe eine liebe Tagesmutter, die nun leider aus persönlichen Gründen gekündigt hat. Nun möchte ich meinen Sohn (19 Mon.) in einer Kindertagesstätte anmelden. Ab Sommer gibts auch kein Erziehungsgeld mehr. Kann ich trotz der bevorstehenden Arbeitslosigkeit des KV (hat vorher recht ordentlich verdient) um eine Kostenbeteiligung am Kindertagesstättenbeitrag bitten? Bis zum 3.Lj wäre er doch auch eh mir gegenüber unterhaltspflichtig. Habt Ihr Erfahrung damit???

 
8 Antworten:

Re: Kostenbeteiligung des Kindsvater am Kindergartenbeitrag

Antwort von MamaundKiddis am 24.03.2003, 20:24 Uhr

Hallo,
inwieweit du den KV ranziehen kannst weiß ich nicht, aber versuch es doch mak beim Jugendamt die habe eine Stelle die die Kosten für Tagesmutter oder Kindergarten übernehemen oder dir anteilig was dazu bezahlen!!!Da ich auch alleine bin habe ich das so gemacht und die Kosten für den Kiga wurde sogar ganz übernommen!!

Grüßle Andrea

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Re: Kostenbeteiligung des Kindsvater am Kindergartenbeitrag

Antwort von Silence am 24.03.2003, 20:26 Uhr

Hallo!

Ich weiss ja nicht aus weölchem Bundesland Du bist, aber hier in Sachsen kann man beim Jugendamt einen Zuschuss beantragen. Ich weiss nicht, wie hoch der ist und wie genau der heisst, aber bei Deinem zuständigen Jugendamt bekommst Du sicher Auskunft.

LG Sandra

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Hallo Mirakel, ... (lang)

Antwort von Prinz am 25.03.2003, 7:06 Uhr

... ich hatte ein ähnliches Problem. Mir wurde vom JA gesagt, der KV ist mir gegenüber NICHT unterhaltsverpflichtet, da ich eigenes Einkommen habe.

Was den KiTa angeht, es gibt beim JA einen Antrag auf Übernahme der Gebühren. Da mußt Du Dein Einkommen vorlegen, Mietvertrag, eventuelle Kredite angeben, die Höhe des Unterhaldes für Dein Kind usw. (steht alles in dem Antrag!). Den bekommst Du entweder im KiTa beim Chef oder beim JA an der entsprechenden Stelle. ABER der KV muß sich - in unserem Fall - nicht an den Kosten beteiligen, obwohl sich die Höhe des Unterhaltes fast genau mit den Gebühren für die Betreuung deckt. "Sie können sich ja mit dem KV gütlich einigen, daß er aus diesem Grund mehr zahlt" Lachhaft, denn 1. weiß ich nicht, wo er jetzt wohnt, 2. haben wir seit fast 3 Jahren keinerlei Kontakt mehr und 3. ist er so geizig, daß er seinem Sohn bis heute nie etwas zu Weihnachten, Geburtstag, ... geschenkt hat. Und der wird dieses Jahr 4!!!

Ich halte Dir die Daumen, denn einen Zuschuß wirst Du bestimmt bekommen, ob sie den gesamten Betrag übernehmen, kann ich leider nicht sagen.

Viel Glück und LG,

Prinz

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Re: Kostenbeteiligung des Kindsvater am Kindergartenbeitrag

Antwort von Rob am 25.03.2003, 8:58 Uhr

Hallo Mirakel,
ist eigentlich ein ziemlich eindeutiger Fall: der KV ist rechtlich gesehen 3 jahre lang verpflichtet für dein Unterhalt aufzukommen. Wenn du selbst erwerbstätig bist entfällt die Unterhaltsverpflichtung. Um aber eben diese Erwerbsrätigkeit überhaupt möglich zu machen, ist eine Betreuung des Kindes erforderlich.
Die Kosten muß er zahlen, ist aber immer noch weniger als dein entgangenes Einkommen zu ersetzen.
@Prinz: wenn das Kind schon 3 ist, entfällt die Unterhaltsverpflichtung des KV's der KM gegenüber.
Gruß, Rob

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@Rob

Antwort von Prinz am 25.03.2003, 9:20 Uhr

Ich arbeite wieder, seit mein Kleiner 3 Monate alt ist (war seinerzeit noch Azubi) und der KV mußte trotzdem KEINEN Pfennig Unterhalt für mich zahlen. Das mußte er NOCH NIE! Das ist die Auskunft mehrerer Mitarbeiter des JA! Stattdessen habe ich während der Ausbildung dann einen Zuschuß vom Sozialamt bekommen, aber er mußte für mich nix zahlen. Nicht logisch? Ist aber so.

Nix für ungut, lässt sich eh nicht (mehr)ändern.

LG, Prinz

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Re:

Antwort von RainerM am 25.03.2003, 9:55 Uhr

Hi Prinz,
wenn er nicht leistungsfähig ist/war, muss er nicht zahlen.

Ansonsten gibt es die Meinung, dass der Vater sich an den KiTa-Kosten beteiligen muss, solange er dadurch von seiner Unterhaltspflich entlastet wird, so wie Rob das erwähnt hat.

Letztendlich aber kann man die Dinge frei vereinbaren und man sollte eine sorgfältige Abwägung aller Vor- und Nachteile vornehmen.

Bei uns ist es so, dass ich zwar nicht direkt an den Kosten der KiTa beteiligt bin, aber in der Gesamtbilanz denke ich (und anscheinend auch die Mutter meines Sohnes) haben wir das materielle zufriedenstellend geregelt.

cu

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Re:

Antwort von Prinz am 25.03.2003, 10:46 Uhr

Hallo,

er war schon immer zahlungsfähig. War damals auch schon 2,5 Jahre ausgelernt. Sein bester Freund (auch ein Bekannter von mir) hat mir letztens erzählt, er (der KV) mache gerade seinen Meister. Also verdient er mittlerweile ja nochmal besser, als er das damals schon hatte.

Aber wie gesagt, wir haben seit langem keinerlei Kontakt und da ich darüber nicht wirklich traurig bin, werde ich ganz sicher nicht dem Rat des JA folgen und mich auf die Suche nach ihm machen. Auch wenn jetzt Stimmen kommen und sagen "die ist doch selber Schuld, die enthält ihm das Kind vor, ...." Wer damals meine Postings mitgelesen hat, braucht diese Gedanken nicht bekommen!

Dieses Jahr ist wieder eine Unterhaltsangleichung dran, dann werde ich ja sehen, ob mein Sohn etwas mehr Unterhalt bekommt.

So, ich mache jetzt Feierabend :-)

Euch allen einen schönen Mittag,

Prinz

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Vielen Dank für Eure Antworten und die neuen Infos!

Antwort von Mirakel am 26.03.2003, 20:31 Uhr

Dieses Forum ist echt hilfreich!

Danke nochmal!

M

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