Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Oktober-Mami am 21.11.2005, 19:00 Uhr

Kosten für Erstaustattung / Unterhalt für Mutter

Der Sachbearbeiter beim Jugendamt meinte, dass man auch die Kosten für die Erstaustattung geltend machen könnte, sobald bei mir die Vaterschaft geklärt ist. Gibts da einen Pauschalbetrag, oder habt ihr da Rechungen vorlegen müssen? Rechnungen hab ich nicht viel, schließlich musste ich als Alleinerziehende fast alles gebraucht kaufen - weleche alleinerziehende hat schon das Geld für eine neue Erstaustattung?

Zudem meine das Jugendamt auch, dass ICH als alleinerziehende Recht auf Unterhalt vom Vater hätte. Nun lebe ich aber wieder mit einem Mann zusammen, der uns auch die Miete bezahlt. Dann wird wohl nichts mehr für mich gezahlt oder? Schließlich sind wir ja nicht nur "gute Freunde"....

Ich freue micha auf Eure Antworten!

 
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