Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 01.05.2005, 23:41 Uhr

Kommt darauf an...

Hallo Mona,

die Frage ist, wann genau Du das Mutterschaftsgeld erhalten hast. Solltest Du beispielsweise im Dezember die gesamte Summe erhalten haben, bist Du aus dem Schneider. Zu dieser Zeit wurde das neue SGB II noch so ausgelegt, daß alles Geld, das bis kurz vor Silvester einging, nur für Dezember als Einkommen angesehen wurde (und da gab es noch kein ALG2).

Solltest Du allerdings einen Teilbetrag auch noch im Januar erhalten haben, so ist das Einkommen im Sinne des SGBII für Januar, und wäre von Dir zurückzuzahlen. Allerdings wird davon die entsprechende Summe des Erziehungsgeld freigelassen.

LG
Ralph/Snoopy

 
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