Geschrieben von Ralph am 09.01.2006, 15:40 Uhr |
Knappe Antwort :-)
Hallo Corina,
WENN eine Wohnung angemessen ist, dann werden Nettokaltmiete, Betribeskosten und Heizkosten voll übernommen. Ausnahme: Wenn in den Heizkosten auch Warmwaseerkosten enthalten sind, dann wird 1/6 der Heizkosten abgezogen, die als Warmwasserkostenanteil vom Regelsatz zu zahlen sind. Bei 60,- € machen das aber gerade mal 10,- € aus.
Viele Grüße
Ralph/Snoopy, der jetzt wieder arbeiten muß... ;-)
- @Ralph - H+M 09.01.06, 15:36
- Knappe Antwort :-) - Ralph 09.01.06, 15:40
- Häng mich mal frech ran... - Elkelein 09.01.06, 15:55
- Zumindest Antrag auf Übernahme stellen... - Ralph 09.01.06, 16:35
- Re: Häng mich mal frech ran... - Elkelein 09.01.06, 17:00
- Ja, warum denn nicht? - Ralph 09.01.06, 17:23
- Re: Ja, warum denn nicht? - Elkelein 09.01.06, 17:35
- DAnn natürlich dahin ziehen/dort bleiben, wo der Job ist... - Ralph 09.01.06, 17:46
- @Elkelein - matiz 09.01.06, 20:08
- Re: @Matiz - Elkelein 10.01.06, 7:40
- Re: Ja, warum denn nicht? - Elkelein 09.01.06, 17:35
- Ja, warum denn nicht? - Ralph 09.01.06, 17:23
- Häng mich mal frech ran... - Elkelein 09.01.06, 15:55
- Re: @Ralph - vielen Dank!!! und LG. o.T. - H+M 10.01.06, 9:15
- Knappe Antwort :-) - Ralph 09.01.06, 15:40