Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 09.01.2006, 15:40 Uhr

Knappe Antwort :-)

Hallo Corina,

WENN eine Wohnung angemessen ist, dann werden Nettokaltmiete, Betribeskosten und Heizkosten voll übernommen. Ausnahme: Wenn in den Heizkosten auch Warmwaseerkosten enthalten sind, dann wird 1/6 der Heizkosten abgezogen, die als Warmwasserkostenanteil vom Regelsatz zu zahlen sind. Bei 60,- € machen das aber gerade mal 10,- € aus.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy, der jetzt wieder arbeiten muß... ;-)

 
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