Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von dollei am 26.05.2005, 19:51 Uhr

knapp und gut ausgedrückt

Man sollte sich ja auch mal fragen, warum der Gesetzgeber die Sache so formuliert hat, dass die ledige Mutter das alleinige Sorgerecht hat, wenn sie nicht anders entscheidet. Weil eben in den meisten Fällen die Kinder bei der Mutter leben.
Natürlich gibt es Ausnahmen, dafür wurde ja auch das Kindschaftsrecht vor ein paar Jahren geändert. Ich kenne auch Fälle, wo der Mutter das Sorgerecht entzogen wurde und der Vater das alleinige SR bekam.
Aber auf irgendeine Basis stützt sich halt der Gesetzgeber, hier halt, wie es bei der Mehrheit der Alleinerziehenden aussieht.

 
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