Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 25.08.2004, 9:30 Uhr

Klarer Fall...

Peggy,

Du bist nicht die erste und wirst auch nicht die letzte gewesen sein, die zu Unrecht bewilligte Sozialhilfe zurückzahlen muß.

Nur ein Beispiel:
Entgegen den Vorschriften verschweigt eine Mutter den Einzug ihres Freundes, der 1600,- € netto im Monat verdient, dem Amt. Sie bezieht weiterhin Sozialhilfe als Alleinerziehende für sich und ihre beiden Kinder, die beide von dem Freund sind. Das waren pro Monat seit Einzug des Freundes rund 650,- € pro Monat zzgl. einmaliger leistungen.
Nach rund 2 1/2 Jahren flog der hanze Schwindel auf, und die Gute traf wohl ähnliuch wie Dich der Schlag, als wir wir knapp 20.000,- € Sozialhilfe für 2 1/2 Jahre zurückgefordert haben. Das ist klasse für uns, denn solch ein Titel hat eine wunderbare Haltbarkeit von 30 Jahren... :o)

Findest Du das etwa auch ungerecht? :-)
Und wer gleichzeitig vom Arbeitsamt UND Sozialamt geld bezieht, hat eine leistung zuviel, so ist das nun mal.

Da nützt auch Deine Prahlerei und dummes geschwätz über Umsetzungsgrtünde einer Amtsmitarbeiterin nicht.
Sehe ich genauso wie Sterntaler: Dir wird keiner irgendwelche Internas erzählt haben, also reine Kaffeesatzleserei von Dir! :o)

ciao

 
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