Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Richie am 01.04.2003, 8:03 Uhr

Klär mich auf

Hallo lucile,

ich denke, daß du zwei grundlegende Aspekte des 'Sorgerechts' vermischst:
1. den praktischen Mitwirkungsaspekt
2. den grundsätzlichen gleichstellenden
Elternaspekt
Einzelne substantielle Mitspracherechte
und Gefragt-Werden-Müssen - Punkte sind
m.E. nicht von besonderer Bedeutung, sondern ihre Summe, ihre Gesamtheit bedeuten 'Sorgerecht', ihre Summe macht
gleichberechtigte Elternschaft aus.
Die grundsätzliche Niedrigerstellung
ue Väter hat doch auch automatisch 1.
eine niedrigere elterliche mitverant-
wortliche Selbsteinschätzung dieser
Väter und 2. eine niedrigere Einschätzung
dieser Väter durch die Mütter zur Folge.
Das meine ich nicht unbedingt in jedem
Einzelfall, sondern meinetwegen bezogen
auf tausende von Fällen, also im Schnitt.
Dein Vergleich mit dem Marxismus
liegt in der Kategorie ganz daneben,
weil der Marxismus ökonomische Verhält-
nisse betrachtet.
Elterliche Sorge jedoch betrifft zuerst
tatsächliche Elternschaft, ob die nun jemand wahrnehmen will oder nicht.
Eine werdende Mutter, die nich Mutter werden will, treibt ab,
das kann ein werdender Vater sowieso nicht. Wenn er sich aber drücken will,
kann ihm ein 'Sorgerecht' immer noch
genommen werden. So aber wird er behandelt, als wolle er sich grundsätzlich drücken.
Es wird also prinzipiell mit dieser
Negativannahme z.Zt. operiert.
MfG Richie

 
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