Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 06.10.2005, 11:21 Uhr

Kindesunterhalt-wie hoch?

Die DT ist nur ein Recvhtwert, das solltest Du Deiner Anwältin mal klarmachen..

Reiche Unterhaltsklage ein auf den Betrag xxx der Dir "richtig" erscheint.
Was der Richter dann dazu sagt, bleibt abzuwarten...

Steht nicht in der DT badei: "darüber nach den gegebenheiten" o. ä.?

Viele Grüße

Désirée

 
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