Geschrieben von desireekk am 06.10.2005, 11:21 Uhr |
Kindesunterhalt-wie hoch?
Die DT ist nur ein Recvhtwert, das solltest Du Deiner Anwältin mal klarmachen..
Reiche Unterhaltsklage ein auf den Betrag xxx der Dir "richtig" erscheint.
Was der Richter dann dazu sagt, bleibt abzuwarten...
Steht nicht in der DT badei: "darüber nach den gegebenheiten" o. ä.?
Viele Grüße
Désirée
- Kindesunterhalt-wie hoch? - gaby67 06.10.05, 10:39
- Re: Kindesunterhalt-wie hoch? - desireekk 06.10.05, 11:21
- Re: Kindesunterhalt-wie hoch? - gaby67 06.10.05, 12:34
- Re: Kindesunterhalt-wie hoch? - ghostrider 06.10.05, 13:39
- Re: Kindesunterhalt-wie hoch? - gaby67 10.10.05, 9:18
- Re: Kindesunterhalt-wie hoch? - desireekk 06.10.05, 11:21