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Geschrieben von schneidergirl25 am 24.10.2005, 11:09 Uhr

kindesunterhalt unter alg2-wer weiss weiter????

hallo,habe tausend fragen und komme nicht weiter.
mal kurz zur info:
ich bin Ae mit 2 kindern(6 jahre und 4 Jahre) bekomme alg2,kindesunterhalt,und kindergeld.Die kinder sind jeweils 2.altersstufe und 1.altersstufe der berliner tabelle einzuordnen.
da sie im mai 6 jahre geworden ist greift somit die zweite alterstufe. der vater hat bis zum heutigen datum,dadurch das er weiter den unterhalt wie bis mai bezahlt,einen unterhaltsrückstand von ca. 400 €. habe alles soweit eingklagt bzw gepfändet.wird mir der betrag als einkommen angerechnet(weil ja alles in einer summe)oder erst ab dem nächsten monat wo es dann vom arbeitgeberkonto regulär monatlich überwiesen(der laufende unterhalt nicht der rückläufige) wird.
sehe bei den regelungen nicht durch.vielleicht kann sie mir einer mal erklären:
...für die Kinder ist unterstellt, daß für sie Unterhalt gemäß der 1. Stufe für Barunterhalt nach „Düsseldorfer Tabelle“ gezahlt wird

– da § 28 Abs. 1 Nr. 1 SGB II nur noch die Alterseinteilung bei Kindern von unter 14 (60% der Regelleistung) und im 15. Lebensjahr (80% der Regelleistung) kennt, ist bezüglich des Sozialgeldes die Altersstufe der unter 14-Jährigen gewählt und erfolgt die Altersstufeneinteilung entsprechend der „Düsseldorfer Tabelle“, da hier die Differenzierung größer ist und damit über den differenzierteren Unterhalt bei gleicher Sozialgeldhöhe sich eine unterschiedlich hohe Sozialgeldleistung ergibt; als Altersstufen sind dabei bei 1 Kind die 1. Stufe, bei 2 Kindern die 1. und 2. Stufe und bei drei Kindern die 1. bis 3. Stufe gewählt


und wenn meine große dann zuviel"einkommen" hat,und somit aus dem sozialgeld "rausfällt" kann ich dann ggf. wohngeld für sie beantragen?
oder kann ich den betrag(400,-€ rückstandiger unterhalt)für sie anlegen für ausbildung vorsorge etc?oder aufs sparbuch.sie dürfen doch einen gewissen sparbetrag aufweisen,?
ich freue mich natürlich über jeden cent,den die kinder mehr bekommen vom vater,weil uns das wasser echt bis zum hals steht.und dann wird es ihnen gleich wieder weggenommen.es wären bei der großen 57,- €mehr also(insg.228€) und bei dem kleinen 6,-€mehr also(insg.177€)monatlich und plus kindergeld dann.
also ich wäre euch wirklich sehr sehr dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.danke

lg schneidi

 
4 Antworten:

Re: kindesunterhalt unter alg2-wer weiss weiter????

Antwort von Peli75 am 24.10.2005, 11:19 Uhr

Hi, also ich kann dir auch nur "grob" sagen, dass der "Überschuss" des Einkommens deiner Kinder dir abgezogen wird:

Beispiel:

345 Euro für dich, 207 für die Kleine, 207 für die große, 124 für Alleinerziehende (miete lass ich mal aussen vor) sind 883, davon werden dann 154 pro kind für kindergeld abgezogen, macht 575 und davon werden noch die tatsächlich gezahlten unterhaltsbeträge abgezogen.

LG

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Re: kindesunterhalt unter alg2-wer weiss weiter????

Antwort von schneidergirl25 am 24.10.2005, 11:31 Uhr

für mich sinds 331,-
und 199,- 1.kind
und 199,- 2.kind
da wir weiter östlich wohnen * grins

nur mal so am rande

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Re: kindesunterhalt unter alg2-wer weiss weiter????

Antwort von Peli75 am 24.10.2005, 11:45 Uhr

oder so *g*....

naja, aber sollte ja auch nur ein beispiel sein....also im grunde kann mann sagen, dass du sogar noch etwas von deinem anteil abgezogen bekommst, wenn du für die kinder gut unterhalt erhälst..

LG

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Re: kindesunterhalt unter alg2-wer weiss weiter????

Antwort von TylersAngel am 24.10.2005, 12:46 Uhr

hi schneidi,

also, ich hab mich mal eingehend mit der materie beschäftigt und auch das amt mal aufgewühlt. rausgekommen ist dabei:

345€ für mich
207€ für meinen sohn
124€ alleinerziehendenzuschuss =

676 €
+miete & nebenkosten

154€ kindergeld
199€ kindesunterhalt vom vater
werden als "einkommen" vom algII abgezogen. allerdings bekommst du das ja von anderer stelle,also geht dir insofern nichts verloren. da mein sohn erst 6 wochen alt ist, bekomme ich noch erziehungsgeld,welches NICHT als einkommen auf das algII angerechnet wird. sollte der vater nicht zahlen, dann kannst du einen antrag auf unterhaltsübernahme beim jugendamt stellen und bekommst den vollen unterhalt vom jugendamt,welchen es sich vom kindesvater wiederholt,notfalls per gerichtsbeschluss.

ich hoffe,ich konnte dir weiterhelfen ;o)

Kati & Thy

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