Geschrieben von lisa 78 am 20.03.2005, 13:28 Uhr |
kindergeld
eine frage es gibt seit januar 2005 eine sonderzulage beim kindergeld es soll 140 euro sein kennt sich da jemand aus danke für eine antwort gruß lisa
Re: kindergeld
Antwort von berlingirl am 20.03.2005, 16:21 Uhr
Ja, das heißt Kinderzuschlag, kannst ja mal probieren, es zu kriegen. Antrag gibts da, wo du auch Kindergeld herbekommst, glaube ich.
Google hilft bestimmt.
BG
Fragen & Antworten zum Kinderzuschlag (Arbeitsamt)
Antwort von berita am 20.03.2005, 16:45 Uhr
Was ist der Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld, die ab Januar 2005 für minderjährige Kinder in Familien mit nicht ausreichendem Familieneinkommen für längs-tens 36 Monate gezahlt wird.
Wer kann Kinderzuschlag mit Aussicht auf Erfolg beantragen?
Eltern können Kinderzuschlag beantragen, die zwar ab Januar 2005 über ausreichend Einkommen verfügen, um ihren eigenen Lebensunterhalt damit zu decken, aber nicht denje-nigen ihrer minderjährigen Kinder. Zusätzlich zu Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe wird kein Kinderzuschlag gezahlt
Welche Kinder können berücksichtigt werden?
Kinderzuschlag wird nur für minderjährige Kinder gezahlt. Für volljährige Kinder besteht selbst dann kein Anspruch, wenn für sie Kindergeld zusteht.
Wo ist der Kinderzuschlag zu beantragen?
Kinderzuschlag ist ausschließlich bei den Familienkassen der Agenturen für Arbeit zu beantragen. Dies gilt auch für Angehörige des öffentlichen Dienstes.
Wo gibt es die Antragsunterlagen für Kinderzuschlag?
Antragsunterlagen und Merkblatt gibt es bei den Familienkassen der Agenturen für Arbeit. Sie sind auch im Internet zu finden. Klicken Sie bitte auf "Seitenanfang" und im Anschluss auf den Navigationspunkt "Vordrucke, Merkblätter, Links".
Wie hoch ist der Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und der Kinder; er beträgt höchstens 140 Euro/Monat pro minderjährigem Kind.
Wann und wie wird der Kinderzuschlag gezahlt?
Der Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld ab Januar 2005 monatlich ge-zahlt, bei unveränderten Verhältnissen für längstens 36 Monate.
Wie erfährt man, ob Kinderzuschlag zusteht
Der Antragsteller erhält einen schriftlichen Bescheid.
Was kann man tun, wenn man mit dem Bescheid nicht einverstanden ist?
Innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides kann Widerspruch bei der Rechts-behelfsstelle der Agentur für Arbeit eingelegt werden. Bei Bescheiden, die bereits im No-vember oder Dezember 2004 ergangen sind, beginnt die einmonatige Widerspruchsfrist ausnahmsweise erst ab 01. Januar 2005 zu laufen.
Gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid kann dann innerhalb eines Monats Klage bei dem darin genannten Sozialgericht erhoben werden.
Was muss man anzeigen, wenn man Kinderzuschlag erhält?
Alle Veränderungen in der Familie, insbesondere jede Änderung des Einkommens und Vermögens, sind der Familienkasse unverzüglich anzuzeigen.
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