Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Rob am 29.09.2003, 23:27 Uhr

Kindergartenbeitrag und GSR @Karin

Hallo Karin,
na vielleicht klappt es jetzt beim 3.Versuch, der Länge wegen in zwei Teile...

Wie du schreibst, siehst du nur Nachteile... Da bin ich anderer Meinung, denn GSR ist fürs Kind sehr wichtig. Und auch die Vorteile für den AE-Elternteil sind beim 2.Blick erkennbar.
Es ist mittlerweile erwiesen (Link dazu ganz unten), das der Umgang mit dem getrennt lebenden Elternteil bei GSR wesentlich besser klappt und das es seltener zu Schwierigkeiten (egal von welcher Seite die ausgehen mögen) kommt.
Das Kind hat so einen viel verlässlicheren Umgang. Auch die Umterhaltszahlungen klappen besser, denn obwohl man die Themen Umgang und Unterhalt nicht mischen sollte, Väter zahlen nun mal lieber für ein Kind, welches sie oft sehen und wofür sie sich auch tatsächlich verantwortlich fühlen.
Darüber hinaus werden kleine Kinder schnell groß und haben oder verursachen dann nicht selten auch große Probleme. Als Alleinerziehender ist man dann doch irgendwann mit seinem Latein am Ende und dann ist es natürlich sehr hilfreich, wenn der andere Elternteil immer schon in der Erziehung mit eingebunden war und mit am selben Strang ziehen kann.
Sonst schaffen es Teenager in der Pubertät problemlos, ihre Eltern problemlos gegen einander auszuspielen...

 
16 Antworten:

Re: Kindergartenbeitrag und GSR @Karin (2.Teil)

Antwort von Rob am 29.09.2003, 23:45 Uhr

Mangels ausreichende eigene rechtliche Kenntnisse hinsichtlich des KiGabeitrags habe ich die Frage mal ins ISUV-Finanzforum gestellt.

Ganz eindeutig sind die Antworten hier leider auch nicht nicht. Allerdings zeigt schon die von dir aufgeführte Tatsache, das der AE-Elternteil im Falle eines Falles alleine für die Gebühren geradestehen soll, auf welch dünnem Eis die Stadt München sich da begibt. Denn: entweder ist der Vater auch Zahlungspfilchtig, dann kann man evtl. auch sein Einkommen mit zur Berechnung heranziehen. Oder eben nicht...
Lege Einspruch gegen der Gebührenfestsetzung ein, wenn diese abgelehnt wird, gehe zum Gericht, hole dir ein Rechtsberatungsschein und beantrage Prozeßkostenhilfe!
Gruß, Rob


Link zum Abschlußstudium des Bundesministeriums für Justiz (benötigt Acrobat Reader):

http://www.bmj.bund.de/images/11522.pdf

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Re: Kindergartenbeitrag und GSR @Karin (3.Teil)

Antwort von Rob am 29.09.2003, 23:49 Uhr

Hier scheint es eine Wortsperre zu geben, denn ich kann den Link zum anderen Forum nicht posten. Maile mich bitte falls du den Thread lesen möchtest!
Gruß, Rob

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Re: GSR

Antwort von spiky73 am 30.09.2003, 6:30 Uhr

hallo rob,

würde mich nur mal interessieren, wieso du ein so brennender verfechter des gemeinsamen sorgerechtes bist.

ich finde, genauso wie es die "ehe ohne trauschein" gibt, kann man das doch auch mit dem sorgerecht handhaben. man kann doch, wenn man das möchte, die sorge gemeinsam ausüben, auch wenn das nicht irgendwo schriftlich fixiert ist, oder? jedenfalls vernunftbegabte wesen mit verstand sollten das doch hinbekommen.

in meinem fall war es damals so, dass uns bei der vorgeburtlichen vaterschaftsanerkennung niemand darauf aufmerksam gemacht hat, dass man unabhängig davon auch das sorgerecht so regeln kann/muss, denn dann hätte ich in einem fall klassischer verliebtheits-blindheit dem GSR sofort zugestimmt.
denn für mich stand fest, dass diese beziehung ein leben lang halten würde.

tat sie natürlich nicht, und so bin ich heute heilfroh, dass die vertretungsbefugnis allein in meinen händen liegt.

allerdings hätte ich mir andererseits gewünscht, dass der vater sich von vorneherein mehr für die entwicklung seiner tochter interessiert hätte. ich finde, das sollte auch über kontinente hinweg, irgendwie möglich sein. natürlich nicht so intensiv wie wenn er hier vor ort wäre, aber immerhin.

jetzt sieht es halt so aus, dass der kontakt in erster linie von MIR gepflegt wird, weil ich der kleinen ja auch den vater erhalten will.

für ihn sind dann halt fragen wichtig, wie "wächst ihr haar auch", oder "isst sie auch richtig" (als bekäme mein kind nichts zu essen!). und die bescheuertste frage der welt "hat sie schon ohrlöcher?" - öhmm, scheint wirklich eine lebenswichtige angelegenheit im leben eines kindes zu sein. dabei hatte ich ihm eigentlich von anfang an gesagt, dass ich diese entscheidung dem kind selber überlassen möchte. denn ich habe meine ohrlöcher erst seit dem 12. lebensjahr, weil ICH es damals so wollte. allerdings habe ich später eine nickelallergie entwickelt und so trage ich eh immer die medizinischen ohrstecker, also sehe ich im nachhinein wenig sinn darin. er hat meine gründe damals angeblich verstanden, aber die frage taucht immer wieder auf, wohl, weil es auf die distanz (oder ohne hirn) schwer ist, sich was anderes auszudenken. :-D

nun, rob, lange rede, kurzer sinn, ich hätte gerne eine aktivere rolle meines exs im leben des kindes, ohne hier vor ort in meiner "erziehungsberechtigung" oder "vertretungsbefugnis" oder wie auch immer das heissen mag, beschnitten zu sein. denn es wäre oft ein ding der unmöglichkeit für mich, seine entscheidung für oder gegen etwas einzuholen. denn ab januar oder februar z.b. wird er für ein jahr in korea stationiert werden (nachdem er sich erfolgreich um afghanistan und dann irak gedrückt hat). das erschwert die kontaktaufnahme dann nochmals, vermutlich wird es dann eh für diese zeit über seine ehefrau laufen.

liebe grüsse,
martina

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Re: Kindergartenbeitrag und GSR @Karin

Antwort von Huftier am 30.09.2003, 8:53 Uhr

Ich denke: GSR ist dann gut und richtig, wenn sich beide um das Kind kümmern (können). Damit meine ich nicht zusammen wohnen, damit meine ich aber, dass beide in die Erziehung mit einbezogen sind, in schulischen und anderen Dingen gleichermaßen informiert und interessiert. Sobald das aber nicht der Fall ist, sei es aufgrund der Entfernung oder aufgrund von mangelndem Interesse, macht es meines Erachtens nicht mehr so sehr viel Sinn. Denn das Sorgerecht betrifft ja Fragen, die nur von jemandem entschieden werden können, der auch tatsächlich informiert ist (Schule, ärztliche Maßnahmen etc.). Es ist ja nicht nur ein telefonisches Mitspracherecht, sondern in erster Linie eine Sorgeverantwortung, die dem sorgenden Elternteil meines Erachtens mehr abfordert, als sich nur an diesen Entscheidungen zu beteiligen. Entscheidungen kann ich schließlich nur dann treffen, wenn ich auch die richtige Grundlage dafür habe.

Was das GSR und den Zusammenhang zum Kümmern angeht, so könnte es ja genauso umgekehrt sein: Nur der Vater, der sich tatsächlich auch kümmert, möchte und erhält das GSR. Beides denke ich stimmt so in dieser allgemeinen Form nicht.

M. E. wird um das GSR viel zu viel Wind gemacht. Und ich verstehe Väter nicht, die so argumentieren wie: "Wenn ich Pflichten übernehme (zahlen, besuchen), dann will ich auch Rechte dafür". Ich finde, dass das ganz oft nur blöde Machtspielchen sind (von beiden Seiten aus).

LG, HUF

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Sachmal...

Antwort von RainerM am 30.09.2003, 9:18 Uhr

... kannst du es mit deinem Gewissen vereinbaren, die Mädels von hier "denen dort" auszuliefert?

*schmunzel*

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auf die idee...

Antwort von sterntaler am 30.09.2003, 11:26 Uhr

...wäre und bin ich noch nie gekommen, den kindergartenbetrag vom KV zusätzlich einzufordern.
bin ich nun mal wieder zu lieb und verständisvoll????? ;o)) *grübel*

zudem wäre dies in unserem fall auch nicht möglich, da sichel noch nicht einmal unterhalt von ihm bekommt. also vergebene müh und unnötiger ärger,...denn greift mal einem angeblich nackten mann in die tasche! ;o))

außerdem bin ich der meinung, dass man bei erwerb von kindesunterhalt, die hälfte des kindergartenbetrages davon durchaus zahlen könnte.
aber dass ist nur meine meinung zu diesem theam!

was das gemeinsame sorgerecht betrifft, so denke ich, dass es mehr eine sache des eigenen gewissens und der verantwortung dem kind gegenüber ist, die man sich nie und nimmer absprechen lassen sollte.

LG
sterntaler

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Re: Kindergartenbeitrag und GSR @Karin

Antwort von fusel am 30.09.2003, 11:27 Uhr

Hi,

da schließe ich mit HUF auf: wenn der Vater vor Ort ist, also die Möglichkeit und das Interesse hat sich intensiv ums Kind zu kümmern ist das GSR gut und richtig und ich wäre einer der letzten die sich dagegen ausspricht.
Über größere Entfernung, bei uns sind es gute 500km, ist es einfach nicht machbar und sinnvoll. Teilweise sogar beschwerlich wenn ich an die Ausstellung für den Kinderausweis denke, mit GSR hätte das sehr viel zeitintensiver ausgesehen. Man soll sich auch nicht den Irrglauben hingeben ein Vater könnte über größere Entfernung den gleichen Kontakt aufbauen. Unser KV ist soweit auf Stand wie es telefonisch geht, sieht den Kleinen alle 2-3 Monate. Aber ganz ehrlich wage ich zu bezweifeln das sich ein Kind das den Vater kaum sieht sich in der Pubertät irgendwas von diesem sagen läßt.

Grüße

fusel

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GSR - Was spricht dagegen?

Antwort von Rob am 30.09.2003, 12:40 Uhr

Hallo ihr Lieben!
Ja, da habt ihr wieder einiges an Argumente hervorgeholt, die gegen GSR sprechen sollen. Da gehe ich gleich auf ein, einen Satz jedoch voraus: ich erwarte von Väter, dass sie ihre väterliche Pflichten auch wahrnehmen und sich nicht vor Umgang und Verantwortung drücken. Und in den meisten Fällen ist das ja zum Glück überhaupt kein Thema, Ausnahmen bestätigen allerdings auch hier die Regel.
Also, GSR, was spricht dagegen?
- Die Distanz. Über 500Km könne man GSR nicht ausüben. Auf dem 1.Blick erscheint das logisch. Allerdings gibt es auch nicht wenige Ehepaare, die ähnliche Distanzprobleme haben, so wie einer der Partner zB zur See fährt, im fliegerischen Einsatz über Tage unterswegs ist, im Ausland arbeitet, aus beruflichen Gründen in einem anderen Bundesland arbeitet und Wochenendheimfahrer ist.
- Vater soll sich kümmern, dann bekommt er GSR. Auch hier gilt: auf den ersten Blick bestechend logisch. Fragt sich nur warum Väter ihre Kinderliebe zuerst unter Beweis stellen sollen. Ist sie bei Müttern angeboren? Darüber hinaus gibt es nicht wenige Väter, die sich sehr wohl kümmern, aber KM verweigert trotzdem GSR weil sie sich eingeschränkt fühlen würde.
- Pflichte vs. Rechte und Machtspielchen. Sehe ich ähnlich. Nur ist der nichtsorgeberechtigte Elternteil immer nur ein Elter 2.Klasse, denn im Ernstfall - nur um den geht es ja überhaupt - kann der Andere tun und lassen was er oder sie für richtig hält.
- Kin in Pubertät hört ohnehin nicht auf den Vater. Das mag sein. Wenn dieser aber schon immer einen guten Draht zum Kind hatte, ist die Chance aber um so grösser.

Die Grundfrage hier ist allerdings eine Andere, nämlich ob einerseits das Einkommen des getrennt lebenden Vaters zur Festsetzung einer KiGagebühr mit herangezogen werden darf. Was in meinen Augen eindeutig nicht sein darf. Die Stadt München hält sich im Mängelfall auch nur an der KM schadlos, wohl um eine gerichtliche Auseinandersetzung aus dem Weg zu gehen.
Und andererseits ob es sinnvol ist aufs GSR zu verzichten um KiGagebühren einzusparen. Die Antwort hierauf ist in meinen Augen ebenfalls eindeutig nein, denn KiGagebühren zahlt man einige wenige Jahre, Eltern ist man ein Leben lang.

Schönen Gruß aus dem wieder sonnigen Rheinhessen von
Rob

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(o:

Antwort von fusel am 30.09.2003, 14:05 Uhr

Hi,

der Vergleich mit KV auf 500km und Familienvater der aus beruflichen Gründen selten da ist, hinkt ein wenig.

Grüße

fusel

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Nein, nicht unbedingt! :-)

Antwort von Ralph am 30.09.2003, 14:51 Uhr

Hi Fusel,

mein Vater war Seemann, war manchmal 1 Jahr weg, und es klappte alles bestens! :-)

Es geht ja um Väter, die sich kümmern, nicht um solche, denen man mehr oder weniger hinterherlaufen muß.

lLG
Ralph/Snoopy

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Kindergarten-Satzungen, Gemeinsames Sorgerecht....

Antwort von RainerM am 30.09.2003, 15:50 Uhr

Hi,
also die Satzungen der Kindegärten müssen nicht von Bestand sein, wenn sie angefochten werden.

Mein Bruder hatte ein Problem mit der Festsetzung der Gebühren und war erfolgreich, denn nicht immer sind die Satzungen vollkommen durchdacht.

Wieweit eine Regelung, die bei getrenntlebende Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht ander behandeln, als getrenntlebende Eltern mit alleinigen SR,
kann ich nicht beurteilen, wäre aber ermutigt, das ein für alle Male zu klären (wenn ich betroffen wäre).

Aber egal ob zulässig oder nicht, wenn das ein Argument GEGEN das gemeinsame Sorgerecht darstellen soll, dann armes armes Deutschland, wie liegen dir doch deine Kinder am Herzen!

Meiner Meinung nach muss das gemeinsame SR als einzige Bedingung die realistiche Umsetzbarkeit haben, mehr nicht.

Nach gegenwärtiger Rechtslage liegt das alleine in der Beurteilung der Mutter...

Das gefällt natürlich diejenige Mütter, die in ihrer Verletztheit das Gefühl der Macht (gegen den Vater) haben wollen... ist vielleicht auch ganz menschlich sowas.

Jedenfalls ist es nicht so, dass die Eltern darüber zu entscheiden haben, sondern alleine die Mütter.

Das kann schon zu Frust führen, auch dazu, das sich einzelne Väter abwenden, weil sie die ständige Demonstration ihrer Ohnmacht nicht ertragen.

Jedenfalls dient das nicht dem Wohl der Kindern, sondern alleine den Bedürfnissen der Mütter, - immer mit dem Hintergadanke aus Grossvaters Zeiten, dass ja die Männer die Bösen sind, weil sie die Mütter in Stich gelassen haben...

Dass es eher dem Wohl der Kinder entspricht, dass sich die Eltern auf gemeinsame Entscheidungen verständigen, wird vollkommen unterschätzt.

Natürlich kann ich in meiner Situation als Vater ohne Sorgerecht immer meinem Sohn vorgauckeln, dass die Mutter an allem Schuld ist, weil ich ja nichts zu sagen habe... jedoch werde ich das nicht tun....

Ich denke, dass es Augfgabe des Staates sein muss, zwischen den Eltern zu vermitteln und nicht so wie es bisher abläuft, den Keil tiefer zu schlagen.

Übrigens habe ich auf ARTE einen bericht egsehen und erfahren, dass in Dänemark genau das getan wird.
Dort vermittelt das Jugendamt zwichen den Eltern und bemüht sich darum, dass sie es lernen, für das Kind gemeinsame Sorge auszuüben... nur hier in Deutschland mache ich mir keine Hoffnungen, die Bornietheit ist hier viel zu gross.

cu

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Re: (o:

Antwort von bastiswusi am 30.09.2003, 21:19 Uhr

huhu fusel,

ne der vergleich hinkt nicht wirklich. ich sprech da (leider) aus erfahrung.
mein noch-mann war immer beruflich unterwegs und am wo-ende haben wir ihn wohl gestört ... jedenfalls ist er jetzt abgehauen. er will weiter vater für die kinder sein .... echt ich lach mich tot (oder heule schamlos), denn er wars auch in unserer ehe nicht.

liebe grüße von einer deprimierten und enttäuschten
conny

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tut er doch

Antwort von fusel am 30.09.2003, 22:42 Uhr

nochmal Hi,

ein Vater der beruflich unterwegs ist, ist in gewisser Weise trotzdem innerhalb der Familie präsenter als ein KV der weiter weg wohnt. Es geht ja nicht nur um das Verhältnis Kind/Vater sondern auch das der Eltern innerhalb einer Beziehung.
Ich bilde mir z.B. ein das die wenigsten die Wohnung mit Fotos ihrer Expartner pflastern, und die AEs die jetzt Fotos von ihren KV/KM im Wohnzimmer haben, mögen bitte laut "Hier" rufen. Mit etwas Glück ist der Vater wenigstens an den Feiertagen da, sprich man begeht z.B. das Weihnachtsfest gemeinsam (mit den dazugehörigen Streitigkeiten). Man verlebt Urlaube miteinander als eine Familie usw. Das tut man alles für gewöhnlich nicht mit einem Expartner, auch dann nicht wenn er KV ist und noch weniger wenn ein neuer Partner vorhanden ist.
Man sollte nicht den Fehler machen das Verhältnis KV/KM/gemeinsames Kind als eine Familie anzusehen. Deshalb gibt es die Begriffe wie Eineltern- oder Patchworkfamilie.
Insofern hinkt der Vergleich für mich, die Qualität ist eine ganz andere.

Grüße

fusel

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traurig aber wahr! (:o(

Antwort von sterntaler am 30.09.2003, 23:17 Uhr

*Übrigens habe ich auf ARTE einen bericht egsehen und erfahren, dass in Dänemark genau das getan wird.
.....(!)Dort vermittelt das Jugendamt zwichen den Eltern und bemüht sich darum, dass sie es lernen, für das Kind gemeinsame Sorge auszuüben... nur hier in Deutschland mache ich mir keine Hoffnungen, die Bornietheit ist hier viel zu gross.*

dies kann ich blindlinks unterschreiben, @rainerM!*traurigkopfschüttel*

LG
sterntaler

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Vergleich und andere Aspekte

Antwort von Rob am 30.09.2003, 23:18 Uhr

Hallo Fusel, hallo Conny,
gerade diese letzte Beiträge zeigen, das da vieles gar nicht soweit auseinander liegt.
Conny, du empfindest die Aussage deines Nochmannes wohl als Hohn.
Aber er sieht das vielleicht ganz anders, weil er wohl die Aufgabentrennung Brötchenverdienen vs. Familieversorgen befürwortet und so auch gelebt hat.
Und wer von beiden jetzt recht hat? Das vermag kaum jemand gerecht zu entscheiden. Meistens haben es beide. Oder wenigstens zum Teil...
Gruß, Rob

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Du hast Recht, Rob

Antwort von fusel am 01.10.2003, 9:21 Uhr

Hi,

unabhängig davon ob ein KV 5, 50, 500 oder 5000 km entfernt wohnt kann er jederzeit ein gleichwertig inniges Verhältnis mit seinem Kind aufbauen das auf gegenseitigen Respekt und Verantwortlichkeit beruht.
Es gibt auch keine verwaltungstechnischen Hindernisse die deutsche Behörden und andere Einrichtungen einer AE-Mutter auflegen wenn der Vater 5, 50, 500 oder 5000 km entfernt wohnt, das ist ohne Zweifel absolut simpel und streßfrei für die KM zu lösen, da ihr ohnehin langweilig ist.
Der deutsche Staat fördert auch den Austausch zwischen KV und Kind unabhängig davon ob sie 5, 50, 500 oder 5000 km entfernt wohnen indem er steuerliche Freibeträge ermöglicht und monatlich 200,-€ für Fahrtkosten zuschießt.

Deshalb ist ein gemeinsames Sorgerecht in jedem Fall gut und richtig und absolut unverzichtbar. Denn wenn man glaubt Recht zu haben muß man das auf Biegen und Brechen durchsetzen.

Grüße

fusel, die absolut keine Lust hat wieder Haare zu spalten

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