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Geschrieben von Simpleton am 13.01.2013, 0:02 Uhr

Kind und Konto!? AA

Hallo noch mal,

mein Sohn hat mich eben gefragt ob er ein Konto haben darf.
Er ist 13 und ich denke das würde gehen.

Nun frag ich mich ob ich diese Kontoauszüge auch beim AA zeigen muß?
Ich meine das wäre sein Taschengeld was ich überweisen würde.
Und es ist ja mein Geld und kein Einkommen oder??

Über Antworten bin ich dankbar.

LG

 
12 Antworten:

noch eine Frage

Antwort von Simpleton am 13.01.2013, 0:03 Uhr

wenn er was gespart hat und aufs Konto bringt wird das angerechnet?

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Freibetrag

Antwort von leaelk am 13.01.2013, 0:09 Uhr

Hallo,
jeder hat doch einen Freibetrag -- auch Kinder.
Die genaue Höhe kenne ich nicht, aber ich meine ich hätte mal gehört das es 150 Euro pro Lebensjahr sind und da kann Dein Sohn sicher eine ganze Weile sparen.
LG leaelk

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Re: Kind und Konto!? AA

Antwort von Sunny76 am 13.01.2013, 0:36 Uhr

Meiner ist 8 und hat auch ein Konto. Ich würde auch sagen, das Geld ist kein Einkommen. Es ist ja sozusagen nur eine Umlagerung von Deinem Geld.

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Re: Kind und Konto!? AA

Antwort von mf4 am 13.01.2013, 0:54 Uhr

Grundfreibetrag 3.100 € für jedes leistungsberechtigte minderjährige Kind.

Da kann er viel Taschengeld sparen.

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Re: Kind und Konto!? AA

Antwort von Strudelteigteilchen am 13.01.2013, 0:59 Uhr

Ich lege die Kontoauszüge der Kinder immer vor - was aber, aufgrund der Freibeträge, nie ein Problem ist.

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Re: Kind und Konto!? AA

Antwort von Aprilscherz2000 am 13.01.2013, 10:19 Uhr

Ich war letzten Montag zur Gruppeninformation zu Hartz IV und da wurde nur von 165 € gesprochen und keine Rede von einem Grundfreibetrag.
Wäre aber toll, den dann dürfte mein sohn das Doppelte haben;-)

LG Chrissie

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Re: Kind und Konto!? AA

Antwort von mf4 am 13.01.2013, 11:10 Uhr

Da hast du aber etwas falsch verstanden...
165€ auf dem Konto als Freibetrag kann nicht stimmen.

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Re: Kind und Konto!? AA

Antwort von taram am 13.01.2013, 12:02 Uhr

Ja, du musst dieses Konto angeben, ist ja auch nicht weiter schlimm

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Re: Kind und Konto!? AA

Antwort von Christine-HH am 13.01.2013, 12:26 Uhr

Das habe ich dazu gefunden:
http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen

LG Christine

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Ich schrieb ja nicht vom Grundfreibetrag

Antwort von Aprilscherz2000 am 13.01.2013, 19:36 Uhr

dachte das wäre klar das die 165€ pro Lebensjahr ist.Also ein 10 jähriger 1650 € besitzen darf.So wurde es auch erklärt.DAs Wort Grundfreibetrag fiel gar nicht erst.

Von daher wäre ich das skeptisch.

LG Chrissie

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Re: Ich schrieb ja nicht vom Grundfreibetrag

Antwort von mf4 am 13.01.2013, 19:39 Uhr

Kinder haben doch bis 18 eine feste Summe und der Grundfreibetrag x Lebensjahre gilt für erwachsene Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft... oder?

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Dachte ich auch

Antwort von Aprilscherz2000 am 13.01.2013, 20:34 Uhr

aber es wurde halt auch anhand des 10 jährigen als Beispiel genannt.Ich kannt auch nur den Freibetrag +750€ für Extras (weiß den genauen Namen jetzt nicht mehr)

LG Chrissie

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