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Geschrieben von jeromes_mama am 06.09.2005, 20:03 Uhr

kennt sich wer mit ebay aus??

Hallo!!

Ich weiß es passt nicht ganz hier rein, aber ich verzweifel hier gleich!!

Ich habe bei Ebay 1 paar stiefel verkauft! Nun schreibt mir der Käufer er möchte sein Geld zurück da die Schuhe in einem schlechten zusatand wären!!

Ich hatte diese Schuhe nie an und verkaufte sie auch als neu&ungetragen!!

Der will mich doch verarschen jetzt! Wie beweis ich denn jetzt dass ich neue Schuhe geschickt habe, der wird sicher die gleichen schon haben die nun kauputt sind und will mich so übern Tisch ziehen oder??

Es handelte sich um eine Privataution aber ich blöde Nuss schrieb nichts dazu dass es privat ist und kein Rückgaberecht besteht!!

Was mache ich denn nun? Seh das gar nicht ein dem das Geld zurück zu geben!!

Danke schon mal für eure antworten!!!

Lg Stephanie

 
8 Antworten:

Re: kennt sich wer mit ebay aus??

Antwort von 3 mal mami am 06.09.2005, 20:12 Uhr

Hast du fotos von den Schuhen gemacht ?ich würde erstmal hartneckig bleiben und seine Forderung ablehnen.

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Re: kennt sich wer mit ebay aus??

Antwort von Elkelein am 06.09.2005, 20:13 Uhr

Normal ist doch privat gekauft wie gesehen.
Und wenn ihr euch die Portokosten teilt und er die Schuhe zurück gibt und du ihm das Geld? Gebühren bekommst erstattet von E-bay und vielleicht bringst die Stiefel später nochmal zu einem besseren Preis los ohne diesen Ärger? Nur ein Vorschlag bevor deine Nerven am Ende sind.
Gruss

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Re: kennt sich wer mit ebay aus??

Antwort von jeromes_mama am 06.09.2005, 20:15 Uhr

habe ein bild aus ner werbung rein, selber keine gemacht!

echt sowas unverschämtes

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Re: kennt sich wer mit ebay aus??

Antwort von Angelika49 am 06.09.2005, 22:04 Uhr

Ich habe auch schon öfters bei Eb..... verkauft und verkauft....da muss immer beistehen der Satz...

Da diese eine Private Auktion ist, übernehme ich keinerlei Garantie sowie Umtausch ausgeschlossen.

Also besteht keinerlei Ansprüche von dem Ersteigerer.

Aber solche Idis gibt es immer :-(

Das schlimmste was Dir passieren kann ist ein Negativ-Eintrag.

Musst Du für Dich entscheiden.

LG Angelika

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Nachtrag

Antwort von Angelika49 am 06.09.2005, 22:05 Uhr

Es sollte natürlich heissen...
verkauft und gekauft *lächel*

bis bald
LG Angelika

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Re: Nachtrag

Antwort von jeromes_mama am 07.09.2005, 0:04 Uhr

das heißt der kann mich nicht übern tisch ziehn und erzwingen dass ich das geld zurück geben muss?

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Re: Nachtrag

Antwort von berita am 07.09.2005, 7:42 Uhr

Selbst wenn er ein Recht auf Rueckgabe haette (bin mir nicht ganz sicher, ob der Spruch wirklich sein muss bei Privatverkaeufen), er geht doch hoechstwahrscheinlich nicht wegen ein paar Schuhen zum Anwalt. Ich wuerde es aussitzen und abwarten.

LG
Berit

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Dieser Satz....

Antwort von Avatar am 07.09.2005, 8:10 Uhr

mit der Privatauktion muß nicht rein.
Wenn es ersichtlich ist, daß du Privatverkäufer bist (also nicht tonnenweise Neuware o.ä. eingestellt hast) reicht das vollkommen.
Diese Disclaimer mit dem "laut neuem EU Recht" blabla sind meistens rein rechtlich eh nicht ok und haltbar.
Eigentlich sollten auch Privatverkäufer laut "neuem EU Recht" 1 Jahr Garantie auf Gebrauchtware gewähren und das ist das einzige was viele durch den Satz "keine Garantie" ausschliessen wollen.
Wer aber als Privatverkäufer mangelhafte Ware verkauft muß diese zurücknehmen und den Preis erstatten, schnurz wie purz, ob er geschrieben hat "keine Rücknahme" oder wie auch immer.

An deiner Stelle würde ich das Ganze aussitzen. DU hast das Foto als Beweis, am besten noch einen Zeugen dafür, daß die Schuhe einwandfrei waren und nun soll der Käufer sich mal was einfallen lassen.

LG avatar

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