Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von karinundlukas am 27.06.2003, 10:09 Uhr

keine krankenversicherung

Moechte Dir noch was zu den "anderen" beiden Antworten hinzufuegen:

1.) Ich denke Du hast keinen Sozialhilfeanspruch und somit auch keinen Anspruch auf Krankenversicherung, da Du in einer eheaehnlicher Gemeinschaft lebst..

2.) Die Summe fuer den Unterhalt fuer das Kind kann leider schon stimmen:
88 Euro + 1/2 Kindergeld (77 Euro oder taeusche ich mich da gerade...) = 165
und dass duerfte so der Mindestsatz sein...d.h. der Vater des Kindes verdient nicht viel, und somit hast Du wahrscheinlich auch keinen Erfolg, dass Du von ihm Unterhalt bekommen kannst.
Denn der wuerde Dir bis zum vollendeten 3.Lebensjahr des Kundes zustehen...aber wer nix hat kann nix zahlen...

Denk dran, ab Juli erhoehen sich die Satze fuer den Kindsunterhalt (aber nur so um die 15 Euro....bin mir aber ueber die Summe absolut nicht sicher....)

3.) Bekommst Du keine Erziehungsgeld?
Denn dann waere das eine Ecke ueber die Du dich versichern lassen koenntest

4.) Falls Punkt 3 NICHT zutrifft:
Dann musst Du dich wohl "freiwillig" Versichern. Bei der AOK (zumindest hier in Muenchen...) kostet dass ueber 200 Euro...ausser Du hast Studenten- oder sonst irgendeinen Status

5.) Damit mehr in der Haushaltskasse drinnen ist:
Dein Freund kann 600 Euro im Monat von der Steuer absetzen da er Dich mitfinanziert. Lohnsteuerjahresausgleich unbedingt machen!!!
Also Du musst einfach den Bescheid vom Sozialamt, dass sie aufgrund eurer 'eheaehnlichen Gemeinschaft" Dir nichts zahlen mitschicken. Und natuerlich im Formular eintragen...

Wenn er z.B 20% Steuer zahlt macht das immerhin 1/5*600*12= 1440 pro Jahr

Hoffe das ich ein bischen helfen konnte...

 
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