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Geschrieben von isajonas81 am 26.06.2003, 22:24 Uhr

keine krankenversicherung

hallöschen :-)

ab wann ist ein ss-test eigentlich sinnvoll?

zum ich aich hier in diesem forum etwas erzählen möchte, was mir sehr am herzen liegt.

ich lebe mit meinem freund und meinem sohn (ist nicht der leiblische sohn meines freundes :-) zusammen. da wir in einer eheähnlichen gemeinschaft wohnen, bekomme ich weder sozialhilfe, noch arbeitslosengeld, gar nix. ich bekomme im monat gerade mal das kindergeld und den unterhalt von dem papa meines sohnes, das isnd 88 euro. mein freund ferdient zwar auch, aber ich möchte ihm nicht immer auf der tasche liegen.

ich frage mich immer, falls ich schwanger sein sollte(oder werden sollte) was mach ich dann, ich bin ja noch nicht mal krankenversichert. es ist ja keon amt für mich zuständig (sagen die) und ich kann die monatlichen beiträge an die kassen nicht leisten.

wer weiss rat?? :-)

liebe grüße, isa :-)

wer wissen möchte, wer ich bin, kann gern unter www.isajonas.de mal gucken :-)

tschaui :-)

 
7 Antworten:

dasSozialamt muß dich krankenversichern!!

Antwort von britta + stacy am 26.06.2003, 22:34 Uhr

Hallo!!

Da das Geld nicht reicht und du wohl nicht in eine gesetzliche KK reinkommst, ist die Sozi für zuständig!!

Stell dort einen Antrag auf Krankenhilfe!!

Viel Erfolg
:-)

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Re: keine krankenversicherung

Antwort von bikermouse66 am 27.06.2003, 0:32 Uhr

Hallo Isa,

mit der Krankenversicherung schließe ich mich Britta an. Außerdem kann da was wegen des Unterhaltes nicht stimmen. 88 Euro sind eindeutig zu wenig. Geh mal zum JA und frag da nach. Wenn er zahlungsfähig ist, müssen das ab Juli 192 Euro sein. Wenn er nicht zahlungsfähig ist, müßtest Du UHV kriegen und das ist auf jeden Fall auch mehr.
Sei froh, daß Du einen so lieben Mann gefunden hast, der Euch mit durchzieht. Das ist längst nicht selbstverständlich.

LG
Anke

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Re: keine krankenversicherung

Antwort von karinundlukas am 27.06.2003, 10:09 Uhr

Moechte Dir noch was zu den "anderen" beiden Antworten hinzufuegen:

1.) Ich denke Du hast keinen Sozialhilfeanspruch und somit auch keinen Anspruch auf Krankenversicherung, da Du in einer eheaehnlicher Gemeinschaft lebst..

2.) Die Summe fuer den Unterhalt fuer das Kind kann leider schon stimmen:
88 Euro + 1/2 Kindergeld (77 Euro oder taeusche ich mich da gerade...) = 165
und dass duerfte so der Mindestsatz sein...d.h. der Vater des Kindes verdient nicht viel, und somit hast Du wahrscheinlich auch keinen Erfolg, dass Du von ihm Unterhalt bekommen kannst.
Denn der wuerde Dir bis zum vollendeten 3.Lebensjahr des Kundes zustehen...aber wer nix hat kann nix zahlen...

Denk dran, ab Juli erhoehen sich die Satze fuer den Kindsunterhalt (aber nur so um die 15 Euro....bin mir aber ueber die Summe absolut nicht sicher....)

3.) Bekommst Du keine Erziehungsgeld?
Denn dann waere das eine Ecke ueber die Du dich versichern lassen koenntest

4.) Falls Punkt 3 NICHT zutrifft:
Dann musst Du dich wohl "freiwillig" Versichern. Bei der AOK (zumindest hier in Muenchen...) kostet dass ueber 200 Euro...ausser Du hast Studenten- oder sonst irgendeinen Status

5.) Damit mehr in der Haushaltskasse drinnen ist:
Dein Freund kann 600 Euro im Monat von der Steuer absetzen da er Dich mitfinanziert. Lohnsteuerjahresausgleich unbedingt machen!!!
Also Du musst einfach den Bescheid vom Sozialamt, dass sie aufgrund eurer 'eheaehnlichen Gemeinschaft" Dir nichts zahlen mitschicken. Und natuerlich im Formular eintragen...

Wenn er z.B 20% Steuer zahlt macht das immerhin 1/5*600*12= 1440 pro Jahr

Hoffe das ich ein bischen helfen konnte...

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Unterhalt fürs Kind

Antwort von bikermouse66 am 27.06.2003, 10:52 Uhr

>2.) Die Summe fuer den Unterhalt fuer das Kind kann leider schon stimmen:
88 Euro + 1/2 Kindergeld (77 Euro oder taeusche ich mich da gerade...) = 165
und dass duerfte so der Mindestsatz sein...d.h. der Vater des Kindes verdient nicht viel, und somit hast Du wahrscheinlich auch keinen Erfolg, dass Du von ihm Unterhalt bekommen kannst.
Denn der wuerde Dir bis zum vollendeten 3.Lebensjahr des Kundes zustehen...aber wer nix hat kann nix zahlen...

Denk dran, ab Juli erhoehen sich die Satze fuer den Kindsunterhalt (aber nur so um die 15 Euro....bin mir aber ueber die Summe absolut nicht sicher....) >

Dann kommt das aber nicht mit dem Mindestsatz zum leben für das Kind hin. Dein Lebensgefährte ist nicht verpflichtet auch für Dein Kind aufzukommen. Somit hätte das Kind anspruch auf Sozialhilfe. Gej einfach mal zum JA und auch zum Sozi und stelle dort einen Antrag.

LG
Anke

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Re: Unterhalt fürs Kind

Antwort von karinundlukas am 27.06.2003, 19:42 Uhr

Ups....natuerlich hat "bikermouse66" recht:
Dein Kind hat Anspruch auf Sozaialhilfen
nur Du nicht...

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Re: Unterhalt fürs Kind

Antwort von karinundlukas am 27.06.2003, 19:42 Uhr

Ups....natuerlich hat "bikermouse66" recht:
Dein Kind hat Anspruch auf Sozaialhilfen
nur Du nicht...

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Re: Unterhalt fürs Kind

Antwort von fusel am 27.06.2003, 21:55 Uhr

Hi,

wenn ich mich recht erinnere sind Entbindungskosten vom Vater zu tragen. Sofern ihr nicht verheiratet, sprich du nicht bei ihm mit familienversichert bist muß er seine Täschchen aufhalten. Ich habe jetzt die Summe von 5000,- € im Hinterkopf, ob das eine normale Entbindung oder KS ist, weiß ich nicht genau, tippe aber eher auf normal. Ein KS kostet einige Tausend mehr wegen der OP-Kosten.
Solange du also nicht versichert bist würde ich auf strenge Verhütung achten.

Grüße

fusel

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