Geschrieben von Ralph am 02.09.2004, 16:49 Uhr |
Keine Frage...
Hi Chrissie,
eine Arbeit ist da wohl längst überfällig.
Wie das im Einzelnen gehandhabt wird, weiß ich nicht.
Bei uns wurde die Mutter, wenn das Kind 2- 2 1/2 Jahre alt war, schon mal aufgefordert, sich um einen KTH-Platz zu kümmern, ganztags, und zwar nachweislich.
Bei Deiner Schwägerin würde ich auch ohne KTH-Platz sie zur Aufnahme eines Halbtagsjobs auffordern, d.h. beim Arbietsamt arbeitslos melden und Arbeitsbemühungen nachweisen.
Bevor einige hier aufheulen: Ja, dem Kind würde ich ein Dasein als Schlüsselkind zumuten. Es wäre eh nur für eine oder zwei Stunden bei einer Halbtagskraft, das auch nur, wenn das Kind keine Ganztagsschule besucht, und schließlich schadet das nicht. Bin selbst zeitweise Schlüsselkind gewesen und trotzdem kein schlechter Mensch geworden... *gg*
@schmuseziege: Ich denke, daß man da schon unterscheiden sollte. Es macht einen Unterschied, ob man jemanden nicht leiden kann und deshalb jeden Sch... ans Amt meldet (finde ich auch widerlich), oder ob man sich, auch bei der Verwandtschaft, fragt, ob ein dauerhaftes Leben in der sozialen Hängematte hingenommen werden kann oder nicht. Da gebe ich Sunny uneingeschränkt recht. :-)
Liebe Grüße
Ralph/Snoopy
- @ralph - aprilscherz2000 01.09.04, 9:50
- Ähm - schmuseziege 01.09.04, 12:12
- Keine Frage... - Ralph 02.09.04, 16:49