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Geschrieben von bobbelsche am 09.08.2005, 20:41 Uhr

Kein ALG II oder was?

Also am Donnerstag letzter Woche habe ich den Schritt aufs Amt gewagt. Hatte alle Unterlagen dabei und war guter Hoffnung( Scheiße wars).Ich kann erst ALG II beantragen wenn mein Mann sich von unserer Wohnung abgemeldet hat(macht er aber nicht, will ja nicht gehen).Mir konnte auch keiner sagen was mir zustehen würde( dauert eine Woche bearbeitungszeit).Mir wurde nur gesagt das ich mit 2 Kindern nicht in meiner 5 Zimmer wohnung 780€ bleiben kann. Obwohl meine 3 Zimmer ja auch schon 750€ gekostet hatten. In Frankfurt ist das noch günstig.Wie kann ich nun vorgehen. Möchte das Frauenhaus meiden, will aber auch die entgültige Trennung.Es liegt nur Zoff in der Luft, der ständig droht zu eskalieren. Jetzt hatte ich den Mut mich zu trennen und bekam so schnell keine Hilfe. Wie habt ihr euch getrennt? Sind eure Männer einfach gegangen? Ich bin noch 1 1/2 Jahre im Erziehungsurlaub.

 
4 Antworten:

Re: Kein ALG II oder was?

Antwort von VeraundZoé am 09.08.2005, 21:42 Uhr

Huhu,
kannst Du nicht aus der gemeinsamen Wohnung ?? Oder willst Du nicht ??

WEnn er nicht geht wird Dir wohl nichts Anderes übrig bleiben lt. Amt oder ?? ABer ich denke auch sonst wäre sie zu gross um Unterstützung zu bekommen, es gibt ja Richtlinien bzgl. der Groesse usw.Ich würde mal zum Anwalt gehen und mich erkundigen.

Ich denke dann bist Du auf der sicheren Seite und weisst 100% bescheid, viel Glück, LG Vera

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Re: Kein ALG II oder was?

Antwort von Jamilia am 09.08.2005, 23:09 Uhr

Hallo!

Also ich war vorübergehend bei meiner Mutter und hab mich von dort aus um alles gekümmert... Wohnungssuche, Ämter abklappern etc.
Hab beim Arbeitsamt dann erst mal nen Untermietvertrag vorgelegt und gesagt, dass ich auf Wohnungssuche bin.
Lief alles irgendwie parallel, war tierisch viel hin und her, aber hat dann doch soweit geklappt.

Vielleicht kannst du dich bei nem Anwalt erkundigen, in welcher Reihenfolge du vorgehen musst...

Viel Erfolg!

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Re: Kein ALG II oder was?

Antwort von Katja + Fabio (Berlin) am 10.08.2005, 7:28 Uhr

Hallo,

also ich glaube nicht das die Auskunft beim Amt so ganz richtig ist!

Ich habe mich vor gut einem Jahr von meinem Mann getrennt. Der Kleine war damals auch etwa 1/2 Jahr alt.
Mein Mann wollte damals auch nicht ausziehen ... hat gemeint ich müsse halt warten bis er etwas passendes findet, aber solange bezahlt er auch nichts für die Wohnung (anteilig Miete oder so) und gibt uns auch nichts an Unterhalt!
Bin als erstes zum Anwalt wegen Trennung. Dann zum Amt - damals war noch das Sozi zuständig. Habe die Situation erklährt, ein Schreiben vom Anwalt vorgelegt das er mit der Sache betraut ist, mußte dann dort ein Schreiben von denen unterschreiben das mein Mann weder irgendwie Geld zahlt noch freiwillig aus der Wohnung auszieht, ich aber die volle Miete über mein Konto immer abbuchen lasse ... ja und dann wurde mir Hilfe bewilligt und sogar die volle Miete übernommen!

Laß Dich dort nicht abspeisen! Ich kann mir nicht vorstellen das sich die Dinge so geändert haben!

Viel Erfolg weiterhin
Katja & Co

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Re: Kein ALG II oder was?

Antwort von Sunny1973 am 10.08.2005, 11:18 Uhr

Dunkel meine ich mich zu erinnern, dass auch ein "Getrennt leben" in einer gemeinsamen Wohnung möglich ist. Dann MÜSSTE reintheoretisch gesehen ja auch von Ämterseite her eine "getrennte Abrechnung" möglich sein.

Ich würde glatt mal einen Anwalt oder die ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft) aufsuchen. Als Alleinerziehende ohne Einkommen hast Du sogar die Möglichkeit einer KOSTENLOSEN Rechtsauskunft!

Und dann würde ich, sollte tatsächlich dem so sein, dass Dir zustehende Wohnungen bald genauso teuer sind, wie Deine Jetzige (ich kenne mich mit den Mietspiegeln in FfM nicht aus), kannst Du, soweit ich weiss, einen Antrag stellen, dass Du in Deiner Wohnung (in der gewohnten Umgebung der Kinder) bleiben möchtest, weil die Unkosten für einen Umzug in eine neue Wohnung viel höhere Kosten verursachen würden (vorausgesetzt dem ist tatsächlich so). Wobei ich 5 Zimmer (es geht ja eigentlich eh nach Quadratmeter und Personenzahl) doch als recht groß empfinde, aber den Ämtern gehts ja nur ums Geld. Zumindest ging das mit dem Antrag früher so. Aber "beantragen" kann man ja einfach mal...;-)

Ausserdem kommt es ja auch noch drauf an, wie alt Deine Kids sind... kannst Du bald Arbeit finden usw. usw. Sowas wäre natürlich auch nen "Grund"... wenn Du bald selber in der Lage wärest für Eure Miete aufzukommen und das Amt nur als kurzfristen Übergang bräuchtest.

Aber zumindest würde ich als erstes mal nen Rechtsberatungsegspräch mit jemandem führen, allein schon wegen Unterhalt und der Wohnsituation mit Deinem Mann.

Ich bin übrigens ausgezogen mit unserem Sohn, allerdings hatte es sich einfach so angeboten, da ich wieder zurück in meine alte "Heimat" wollte.

Liebe Grüsse
Sunny

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