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Geschrieben von desireekk am 26.09.2017, 19:17 Uhr

KV hat nie seine vermietete Eigentumswhg bei der Unterhaltsberechnung angegeben

Warum trittst Du der Beistandschaft nicht auf die Füße wenn sie das mit der Mietwohnung verschlafen?

Es IST unterhaltsrelevant!es Einkommen.
Ich würde da nochmal beim JA nachhaken und ggf. auch zur nächsthöheren Stelle gehen.
Und ja, wenn man davon ausgehen kann dass sich der Unterhalt um mind. 10% erhöht, kann man auch vor Ablauf der 2 Jahre eine Neuberechnung verlangen.

Hier dreht es sich sogar um VERSCHWEIGEN von Einkommen.

Nochmal: Das JA muss sich da mal bewegen!

Gruss

D

 
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