Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von 32+4 am 27.07.2018, 12:15 Uhr

Jetzt weiss ich, warum der KV arm ist

Aktuell erfülle ich die Voraussetzungen noch nicht für UHV ab 12.
D.h.der Sozialleistungsträger zahlt nun den Kindesunterhalt.

Ich vergass Weihnachts-und Urlaubsgeld, die kommen noch hinzu bei ihm.
Nein, Kinder sind minderjährig. Das JA wollte immer nicht übers Gericht ohne dass ich mich verpflichte den Prozess und die Beistandskosten zu zahlen.

Synergieeffekte. Der KV hat zumindest eine Haushaltsersparnis, die das JA noch nie mindernd angerechnet hat.
Laut meiner Rechnung wäre mindestens UHV Höhe drin, auch wenn keine Haushaltsersparnis angerechnet wird.

 
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