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Geschrieben von Adaeze am 13.02.2003, 10:59 Uhr

jetzt hab ich auch mal eine frage zu diesem erstberatungsschein......

was ist denn das überhaupt? hätte ich vorher gewusst, dass es sowas gibt, dann hätte ich nicht soviel für mein erstes anwaltsgespräch zahlen brauchen.

kann ich das auch jetzt noch bekommen, wenn ich mich über das sorgerecht bei einem anwalt (einem anderen anwalt, als dem, der meine scheidung gemacht hat) informieren will? oder gilt das nur einmalig in einer sache wie unterhalt/scheidung/sorgerecht etc. ?

würde mir gern mal den rat eines anderen anwalts einholen, habe aber angst vor den kosten, da ich weiss, was nur ein einziges gespräch schon kosten kann.

vielleicht kennt sich ja jemand aus...

LG stephanie

 
4 Antworten:

Re: jetzt hab ich auch mal eine frage zu diesem erstberatungsschein......

Antwort von turbomami25 am 13.02.2003, 15:32 Uhr

Also ich brauchte diesen Schein garnicht...habe direkt vor dem erstren Termin Bescheid gegeben wie die Lage bei mir aussieht und er hat dann alles in die Wege geleitet wegen Prozesskostenhilfe usw.

Sprich erstmal mit ihm und erkläre ihm alles in Ruhe...

Gruss

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Hier ein Link zum nachlesen...

Antwort von Patti_D am 13.02.2003, 20:58 Uhr

Schau mal unter diesem Link (eine Online-Broschüre zum Thema):

http://www.thueringen.de/de/justiz/loader.asp?datei=http://www.thueringen.de/de/justiz/publikationen/online/u1/u_start.html

Es nennt sich Beratungshilfe (Prozeßkostenhilfe kommt erst bei einer Klage in Frage!). Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du VORHER beim Amtsgericht zum zuständiger Rechtspfleger gehst + Dein Einkommen nachweist. Dort erfährst Du direkt, ob Du Anspruch hast (nicht erst zum Anwalt gehen und hinterher womöglich hören, daß Du Pech hast und jede Menge zahlen mußt!) und kriegst den Schein zugeschickt.

Leider reißt sich nicht jeder Anwalt ein Bein für Dich aus, wenn Du mit solchem Schein ankommst (gibt dafür nur geringe Pauschalen aus der Landeskasse), daher versuchen manche, Dich trotzdem noch abzuzocken (Vorschußforderungen, Extra-Rechnung nach Mandatsende für Dinge, die der Anwalt ohne Dein Wissen und Einverständnis gemacht hat). Mache leider selbst gerade eine sehr üble Erfahrung!!!

Liebe Grüße & Dir mehr Glück, als ich es hatte,
Petra

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Re: jetzt hab ich auch mal eine frage zu diesem erstberatungsschein......

Antwort von Monika72 am 14.02.2003, 13:28 Uhr

Hallo Stephanie,
ich bin auch VOR einem Gespräch mit dem Anwalt zum zuständigen Rechtspfleger gegangen, und hab mir den Schein geholt.
Er wollte von mir nur die Kopien der Kontoauszüge der letzten 3 Monate sehen (bin momentan noch im EU und hab kein Einkommen).
Außerdem sagte er mir, daß es auch gehen würde, daß der Anwalt diesen Schein nachträglich bei ihm anfordern könnte.
So ist das zumindest hier bei uns in Bayern ;-)
LG, Monika

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Re: jetzt hab ich auch mal eine frage zu diesem erstberatungsschein......

Antwort von Patti_D am 14.02.2003, 20:13 Uhr

"Außerdem sagte er mir, daß es auch gehen würde, daß der Anwalt diesen Schein nachträglich bei ihm anfordern könnte.
So ist das zumindest hier bei uns in Bayern ;-)"


Hallo Monika,

ja, das ist nicht nur in Bayern so. Du kannst überall auch ERST zum Anwalt und von dort aus den Beratungsschein beantragen.

Dumm ist es nur, wenn Du schon beim Anwalt vorgesprochen hast und HINTERHER erfährst, daß Dir keine Beratungshilfe zusteht. Dann nämlich hast Du schonmal eine saftige Anwaltsrechnung am Hals.

Deshalb meinte ich ja: Lieber vorher informieren!

Viele Grüße,
Petra

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