Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Mammichen am 30.07.2005, 14:45 Uhr

jetz alleinerziehend, keine wohnung keine möbel

hallo an alle

ich habe mal ne frage an euch. ich habe mich am 19. vom kindesvatergetrennt. noch leben wir zusammen in der wohnung und die kündigung geht montag zum vermieter. ich muss mir jetzt ne wohnung suchen. das a-amt hat mich bereits beraten.
den antrag muss ich so schnell wie möglich abgeben (alg2).
habe auch gefragt wegen möbel weil ich selber gar keine habe weil die ihm gehören die hier in der wohnung stehen. aber das amt sagte mir ich habe keinen anspruch auf möbel da ich nicht aus einem frauenhaus komme und weil es nicht mein erster auszug vom elternhaus ist.

habt ihr jetzt ne idee wie ich an möbel kommen kann? der kindesvater will mir keine geben und ich würde sie auch nicht nehmen wollen. wie gesagt ich habe kein geld. muss alg2 beantragen und auf der suche nach ner wohnung bin ich auch. ´

hoffe ihr könnt mir helfen.

 
3 Antworten:

Re: jetz alleinerziehend, keine wohnung keine möbel

Antwort von Angel28 am 30.07.2005, 20:34 Uhr

Hallo!
Hm spontan würde ich sagen versuche das mal bei der Caritas, beim Pfarrer vor Ort und erzähl denen in was für einer Situation Du steckst. Würde auch zum JA gehen- betrifft ja auch Wohl des Kindes- vielleicht genügt dann ein Anruf von der Dame oder dem Herren, damit Du einmalige Hilfe für Möbel bekommst. Wünsche Dir viel Glück und Kraft

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Re: Stimmt nicht so ganz...

Antwort von Jamilia am 30.07.2005, 22:26 Uhr

Also, da weiß ich nicht, an was für nen Sachbearbeiter du geraten bist!
Mir haben nach dem Auszug auch noch einige Sachen gefehlt. Ich hab schriftlich alles aufgelistet, was ich benötige und habe dafür eine Pauschale bekommen!
Bin auch aus der gemeinsamen Wohnung von meinem Freund und mir ausgezogen und nicht aus dem Eltern- oder Frauenhaus!
Hast du diese Infobroschüre "SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengled II/Sozialgeld)" bekommen?
Da steht drin:

Einmalige Leistungen

Mit der Regelleistung wied der laufende Unterhaltsbedarf sichergestellt.
Über die Regelleistung hinaus können einmalig

1. die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
2. die Erstausstattung für Bekleidung einschließlich Schwangerschaft und Geburt sowie
3. .......

erbracht werden.

Die einmaligen Leistungen für die Erstausstattung können in Form von Sachleistungen oder Geldleistungen erbracht werden. Der Bedarf kann auch durch eine Pauschale abgegolten werden.

Anspruch auf einmalige Leistungen besteht auch dann, wenn wegen fehlender Hilfebedürftigkeit keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gezahlt werden, Sie aber nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um diesen Bedarf voll abzudecken.

Zitat Ende

Ich hab denen halt erklärt, dass das bei uns keine gemeinsamen Möbel waren, sondern dass die mein Freund schon vor dem Zusammenzug hatte.

Den Inhalt der Broschüre findest du sicher auch im Internet.

Da würd ich an deiner Stelle nochmal nachhaken. Aber ein Tip: Immer scheißfreundlich bleiben bei den Sachbearbeitern, denn erstens sind die zur Zeit alle noch total überfordert mit dem Alg2 und werden ständig angemotzt, wenn was nicht klappt, obwohl es nicht mal ihre Schuld sein muss und zweitens haben die einen ganz schönen Spielraum bezügl. der Angaben und Unterlagen, die sie von dir anfordern können, ob du nun alles bis ins kleinste Detail anbringen musst oder es ein bißchen lockerer gehandhabt wird.

Viel Erfolg!

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Re: jetz alleinerziehend, keine wohnung keine möbel

Antwort von TineF am 01.08.2005, 15:21 Uhr

Hallo Mammichen,

verlaß' Dich auf keine Aussage von einem Sachbearbeiter, wenn es um ALG II geht! Bei uns ist es so: Stelle eine Frage an 10 verschiedene Sachbearbeiter, und Du bekommst 10 verschiedene Antworten! Bei mir war es ähnlich, als ich meinem Mann nach 5 Jahren Ehe vor 4 Jahren sagte, daß ich schwanger bin, verließ er nach 2 Minuten unsere gemeinsame Wohnung mit Sack und Pack und ward seither nicht mehr gesehen (Gott sei Dank!). Ich zog sofort zu meinen Eltern, und während der zwei Wochen, in der ich nicht in der Wohnung war, räumte dieser mir die komplette Einrichtung aus. Ich zog praktisch mit nichts in die Wohnung meiner Eltern, deren Möbel ich dann auch nutzte (im Gästezimmer), das einzige, was ich mir dann kaufte, war ein Kinderzimmer für meine Zwillinge. Ich bin jetzt im April ausgezogen, weil die Kinder fast 4 Jahre alt sind und es bei meinen Eltern einfach zu eng wurde. Ich hatte außer meinem Kinderzimmer nichts. Und ich bekam auch nichts. So blieb mir nichts anderes übrig, als mir von meinen Eltern Geld zu pumpen und mir billige Möbel zu besorgen.

Ich fragte beim Arbeitsamt nach, und die Dame erklärte mir, daß ich ja nicht zum ersten Mal von meinem Eltern ausziehe. Als ich ihr schilderte, warum ich keine eigenen Möbel habe, sagte sie mir, das wäre egal, ich hätte ja schließlich schon mal welche gehabt, und wenn mein Ex-Mann die mitgenommen hat, ist das nicht ihr Problem, sondern meines. Als ich dann nachfragte, wie es mit der Übernahme für die Kosten einer Küche aussieht, da ich die von der Vormieterin übernehmen mußte, sagte die Sachbearbeiterin, daß es auch dafür keine Zuschüsse gibt. Ich bezahlte also 1.300.-- Euro für die Küche. Als ich am nächsten Tag mit einer anderen Sachbearbeiterin telefonierte, fragte ich noch einmal wegen einem Zuschuß für die Küche nach. Ich sagte, daß ich ja eigentlich noch nie im Besitz einer Küche war, da die in meiner ersten Wohnung mit drin war und ich diese auch dort gelassen hätte. Die Dame sagte, daß ich somit einen Anspruch auf eine Zuzahlung habe, wann ich denn die Küche kaufen wollte. Ich sagte, ich habe sie gestern mit dem Geld meiner Eltern bezahlt. Daraufhin lächelte sie und sagte: "Na dann bekommen Sie natürlich nichts, es besteht ja kein Bedarf mehr, Sie haben ja jetzt eine Küche..." Sehr witzig!

Kleiner Tipp: Bei solchen Fragen hat mir immer die Schwangerschaftsberatung sehr geholfen. Ich weiß ja nicht, wo Du wohnst und ob es die gleiche da auch gibt, aber die bei uns heißt "Donum Vitae", und die haben wirklich gute Tipps im Umgang mit Ämtern, Anwälten und sonstigem! Und es gibt da verschiedene Stiftungen, bei denen Sie für Dich im Fall, daß Du es nicht vom Amt bekommst, was beantragen können! Versuch's einfach mal! Und vor allem ärgere Dich nicht über die Ämter!!

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