Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Saiya am 26.05.2004, 9:24 Uhr

Ja, muß er ... m. T.

Hallo Ihr beiden,

wenn Ihr gemeinsames Sorgerecht habt, muß der Kindesvater dem Umzug zustimmen. Allerdings muß er nicht mit aufs Einwohnermeldeamt, sondern es reicht eine schriftliche Vollmacht von ihm aus.

So war es jedenfalls bei mir und ich bin bereits zweimal mit den Kindern umgezogen. Einmals waren es nur 10 km und dann ca. 120 km.

Wie gesagt, bei mir hat eine von mir aufgesetzte schriftliche Vollmacht, die er dann unterschrieben hat, ausgereicht. Aber ohne Zustimmung geht es nicht.

Lieben Gruß
Cindy

 
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